Fachbereich Schule
  1. Themen
  2. Bildung
  3. Schulische Bildung
  4. Schulverwaltung
  5. Schulstart Dortmund

Schulverwaltung

Schulstart Dortmund

Dortmund versteht sich traditionell als Schulstadt mit hohem innovativen Potential. Bildung wird vor dem Hintergrund des tiefgreifenden Strukturwandels seit langem als Investition in die Zukunft und als wichtiger Standortfaktor erkannt.

Inzwischen befindet sich die Gesellschaft auf dem Wege zur Wissensgesellschaft in einem tiefgreifenden Umbruch, der auch die Schullandschaft erfasst. Wie die Arbeitsplätze und Lebenswelten in Zukunft im Einzelnen gestaltet werden, ist weitgehend unvorhersehbar. Die einzig sichere Vorbereitung auf eine ungewisse Zukunft ist die Erhöhung der Lernfähigkeit. So werden lebenslanges Lernen, Sprach- und Sozialkompetenz, Kreativität und Leistungsbereitschaft sowie die Offenheit für gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen immer wichtiger. Die Schule erhält damit als Haus des Lernens eine zentrale Bedeutung. Schülerinnen und Schüler erfahren Unterstützung bei der Entfaltung einer lebenslangen Selbstlernfähigkeit. Gleichzeitig entwickelt sich die einzelne Schule selbst mit allen am Schulleben Beteiligten zur lernenden Organisation weiter.

Leitbild Schulstart Dortmund, 22 KB, PDF

Schulen, Schulträger und Schulaufsicht gestalten in einer Verantwortungsgemeinschaft das schulische Angebot in Dortmund. In einem dialogischen Prozess entwickeln sie unter Einbeziehung weiterer Partner zukunftsfähige Modelle, Projekte und Strukturen für Schulentwicklung in Dortmund. Damit diese nicht nebeneinander her oder gar auseinanderlaufen, benötigen sie eine langfristige Perspektive und einen verlässlichen Rahmen, der anstrebt, Schulentwicklung und Stadtentwicklung zu verbinden.

Durch diesen Prozess soll den Schulen kein Programm „verordnet“ werden, vielmehr sollen sie damit angeregt werden, eigene Schulentwicklung selbstverantwortlich zu gestalten, eigene Ziele zu formulieren und in die Tat umzusetzen. Dazu soll dieses Leitbild dienen.

Die Dortmunder Schulkoordinierungskonferenz

Schulkoordinierungskonferenz

In der Schulkoordinierungskonferenz werden alle schulischen Themen besprochen, die von schulformübergreifendem und regionalem Interesse sind.

Sie besteht aus den Sprecherinnen und Sprechern der verschiedenen Schulformen, den Führungskräften der Schulverwaltung und Vertretern der unteren Schulaufsicht.

Ein von der Bezirksregierung Arnsberg benannter schulaufsichtlicher Koordinator ist für die Abstimmung mit der oberen Schulaufsicht sowie für die Kooperation mit den kommunalen Institutionen verantwortlich. Einmal jährlich nehmen an einer „erweiterten“ Schulkoordinierungskonferenz die für die Schulformen zuständigen Dezernenten der Bezirksregierung teil.

Relevante Kooperationspartner aus verschiedenen Bereichen, z. B. politische Gremien, Jugendhilfe, Arbeitsamt, Universität, Kultureinrichtungen, Unternehmen können, je nach Tagesordnung, zusätzlich eingeladen werden. Um einen Bezug zu den politischen Entscheidungsgremien herzustellen, nehmen die Sprecher/innen der Schulformen regelmäßig als beratende Mitglieder an den Sitzungen des Schulausschusses teil.

Die Schulkoordinierungskonferenz hat sich in Dortmund etabliert und bei allen Beteiligten eine hohe Akzeptanz gefunden. Hier ist eine verlässliche Grundlage entstanden für regionale Kommunikation und Kooperation, von der alle Seiten profitieren.

Lenkungskreis

Zur Vorbereitung von Absprachen und Entscheidungen von strategischer Bedeutung für die Bildungsregion ist ein Lenkungskreis eingerichtet, dem Vertreterinnen und Vertreter des Schulträgers und der Schulaufsicht angehören.

Lernmittelfreiheit

Grundsätzlich werden jeder Schülerin und jedem Schüler vom Schulträger entsprechend eines festgelegten Durchschnittsbetrages – abzüglich eines Eigenanteils – Lernmittel zu befristetem Gebrauch unentgeltlich überlassen (Prinzip der Ausleihe). In Ausnahmefällen können Lernmittel, falls wegen der Art der Lernmittel erforderlich, zum dauernden Gebrauch zur Verfügung gestellt werden.

Nicht unter den Lernmittelbegriff fallen die Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden. Sie müssen gegebenenfalls als Teil der allgemeinen persönlichen Ausstattung von den Eltern bereitgestellt werden. Hierzu zählen Schreib- und Zeichenpapier, Stifte und Rechengeräte aller Art, einschließlich technische Hilfsmittel und sonstige Arbeitsmittel.

Zum Thema