Einschulung
Im September informiert das Schulverwaltungsamt die Erziehungsberechtigten von schulpflichtig werdenden Kindern schriftlich über die vorzunehmende Einschulung.
Mit diesem Schreiben erhalten die Erziehungsberechtigten einen Anmeldebogen, mit dem sie das Kind an einer Grundschule anmelden können. Die Erziehungsberechtigten können die Grundschule für ihr Kind frei wählen. Ein Aufnahmeanspruch besteht aber nur für die nächstgelegene Grundschule im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Die Anmeldung ist nur an einer Grundschule möglich.
Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes trifft die Schulleitung, wenn das stadtweite Anmeldeverfahren abgeschlossen ist. Die Schulleitungen informieren die Erziehungsberechtigten.
Das Gesundheitsamt lädt die Kinder zur schulärztlichen Untersuchung ein.
Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten können Kinder auch vorzeitig eingeschult werden, wenn sie "schulfähig" sind. Fragen hierzu können in einem Beratungsgespräch mit der Schulleitung geklärt werden.
Zum Thema
Ansprechpartner*innen in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Einschulung Ihres Kindes ergeben, sind die Schulleitungen der jeweiligen Grundschule. Die Schulleiterin oder der Schulleiter wird Sie in allen Fragen beraten und Ihnen weiterhelfen.
Allgemeine Fragen zum Einschulungsverfahren können auch gerne an einschulung@stadtdo.de gesendet werden.
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