Kinderfrüherkennungsuntersuchung (U-Untersuchung)
Zum Thema
Die U-Untersuchungen geben Eltern Sicherheit, dass ihr Kind sich gesund und altersgemäß entwickelt. Leider nimmt die Teilnahme an den U-Untersuchungen mit steigendem Alter der Kinder ab. Daher erinnert, informiert und motiviert das Jugendamt der Stadt Dortmund Eltern zu U-Untersuchungen.
Hintergrund ist, dass in NRW die Kinderärztinnen und -ärzte zu einer Meldung an das Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG) verpflichtet sind, wenn Eltern mit ihrem Kind an einer Früherkennungsuntersuchung (U5 bis U9) teilgenommen haben. Dieses Verfahren wird in Nordrhein-Westfalen von der "Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen" geregelt, kurz: "UTeilnahmeDatVO". Wird die U-Untersuchung trotz Erinnerung nicht nachgeholt, wird das örtliche Jugendamt darüber informiert.
Readspeaker