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Endlich wieder Osterfeuer in Dortmund - Stadt veröffentlicht Übersicht

Nachricht vom 29.03.2022

Seit 2019 gab es coronabedingt eine Pause bei den traditionellen Osterfeuern in Dortmund, doch nun sind sie endlich zurück! Wo können Dortmunder*innen das Osterfest am Feuer feiern? Die Stadt gibt einen Überblick.

Endlich ist es wieder soweit: Für dieses Jahr sind 18 Osterfeuer angemeldet worden.

Nach zwei Jahren Pause brennen wieder Osterfeuer in Dortmund.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): stock.adobe.com

Freude in Dortmund: Nach zweijähriger Corona-Pause wird es in diesem Jahr wieder Osterfeuer geben. Osterfeuer dürfen nur von örtlichen Glaubensgemeinschaften, größeren Organisationen und Vereinen im Rahmen einer öffentlichen für jedermann zugänglichen Veranstaltung durchgeführt werden.

Die Frist zur Anmeldung von Osterfeuern ist in der vergangenen Woche abgelaufen. Nachmeldungen sind ausgeschlossen. Insgesamt 18 Osterfeuer sind für 2022 beim Umweltamt der Stadt Dortmund angemeldet worden. Die Liste der angemeldeten Osterfeuer wird bei Feuerwehr und Polizei sowie bei den Naturschutzbeauftragten der Bezirke bekannt gemacht.

Nicht alles darf verbrannt werden

Abgebrannt werden dürfen ausschließlich trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt, sogenannter Schlagabraum oder Schnittholz verwendet werden. Als Hilfsmittel zum Anzünden und zur Unterhaltung des Feuers dürfen nur Stroh oder Reisig eingesetzt werden. Damit werden die Umwelt und die Anwohner so wenig wie möglich durch Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid belastet. Ganz verboten ist das Verbrennen von Abfall, Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Auch lackiertes oder behandeltes Holz darf nicht verbrannt werden.

Die Veranstaltungen finden größtenteils am Ostersamstag statt. Zwei Osterfeuer werden am Ostersonntag und eines am Ostermontag durchgeführt.

Es gelten die jeweils am Veranstaltungstag aktuellen Hygienevorschriften und Hygieneempfehlungen.

Zum Thema

In der angehängten Liste sind die genauen Veranstaltungsorte und die jeweiligen Veranstalter*innen aufgeführt.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.

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