Warum werden Geflüchtete in Dortmund untergebracht und wie viele sind es?
Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet (unter anderem gemäß § 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz, FlüAG NRW), die ihnen zugewiesenen Geflüchteten aufzunehmen und unterzubringen. Aufgrund der schnell wachsenden Zahl, von 333 Zuweisungen im gesamten Jahr 2012 auf bis zu 200 Zuweisungen pro Woche im ersten Halbjahr 2016, bestand die größte Herausforderung darin, die Unterbringung der Geflüchteten zu organisieren
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