Elternbeiträge
Kosten für die Betreuung - die rechtlichen Regelungen zu den Elternbeiträgen
Die Eltern, oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen, mit denen das zu betreuende/betreute Kind zusammenlebt, haben für die Betreuung ihres Kindes monatliche "Elternbeiträge" zu entrichten. Grundlage zur Beitragserhebung ist die Satzung über Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung.
Der Beitrag wird entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern vom Jugendamt für alle in Dortmunder Tageseinrichtungen betreuten Kinder festgesetzt.
Zu diesem Zweck teilt der Träger der Einrichtung dem Jugendamt umgehend nach Aufnahme des Kindes Namen, Anschrift, Geburtsdatum, die Aufnahme- und Abmeldedaten, Betreuungsform sowie die entsprechenden Angaben über die Eltern mit.
Die Eltern haben dem Jugendamt Dortmund ihre Einkommensverhältnisse schriftlich anzugeben und nachzuweisen, damit ermittelt werden kann, welche Einkommensgruppe ihren Elternbeiträgen zugrunde zu legen ist. Auf den nachstehenden Vordruck „Erklärung zum Elterneinkommen“ sowie das Merkblatt zu den Elternbeiträgen wird verwiesen.
Auf Antrag können die Elternbeiträge ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Familien nicht zuzumuten ist.
Elternbeiträge
- Beitragstabelle für das Kindergartenjahr 2018/2019, gültig ab dem 01.08.2018 [pdf, 226 kB]
- Elternbeitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund vom 12.06.2017 [pdf, 105 kB]
- Erklärung zum Elterneinkommen [pdf, 161 kB]
- Merkblatt zu den Elternbeiträgen [pdf, 60 kB]
Kontakt
Jugendamt Dortmund - Elternbeiträge
Adresse im Stadtplan anzeigen:
Anfahrt planen:
Kartenausschnitt:
Montag - Dienstag 08:00 - 10:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 10:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch und Freitag geschlossen
Readspeaker