Informationen zum Coronavirus
Elternbeiträge
Aktuelle Information
Zur Eindämmung des Corona-Virus hat die Landesregierung NRW am 13. März 2020 ein Betretungsverbot in sämtlichen Kindertageseinrichtungen und schulischen Gemeinschaftseinrichtungen erlassen. Das Betretungsverbot für Kindertagesbetreuungsangebote und die Schließung schulischer Gemeinschaftseinrichtungen hat für die Monate April und Mai 2020 durchgehend bestanden. Ab dem 08. Juni bzw. 15. Juni 2020 startete in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege bzw. in Offenen Ganztagsschulen wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb.
Um die Eltern in der aktuellen Situation finanziell zu entlasten, hat die Stadt Dortmund für die Monate April und Mai 2020 vollständig auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichtet. Für die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule wurden für die Monate Juni und Juli 2020 ebenfalls keine Elternbeiträge erhoben. Für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wurde für Juni und Juli 2020 jeweils ein hälftiger Elternbeitrag erhoben.
Kosten für die Betreuung - die rechtlichen Regelungen zu den Elternbeiträgen
Die Eltern, oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen, mit denen das zu betreuende/betreute Kind zusammenlebt, haben für die Betreuung ihres Kindes monatliche "Elternbeiträge" zu entrichten. Grundlage zur Beitragserhebung ist die Satzung über Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung.
Der Beitrag wird entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern vom Jugendamt für alle in Dortmunder Tageseinrichtungen betreuten Kinder festgesetzt.
Zu diesem Zweck teilt der Träger der Einrichtung dem Jugendamt umgehend nach Aufnahme des Kindes Namen, Anschrift, Geburtsdatum, die Aufnahme- und Abmeldedaten, Betreuungsform sowie die entsprechenden Angaben über die Eltern mit.
Die Eltern haben dem Jugendamt Dortmund ihre Einkommensverhältnisse schriftlich anzugeben und nachzuweisen, damit ermittelt werden kann, welche Einkommensgruppe ihren Elternbeiträgen zugrunde zu legen ist. Auf den nachstehenden Vordruck „Erklärung zum Elterneinkommen“ sowie das Merkblatt zu den Elternbeiträgen wird verwiesen.
Auf Antrag können die Elternbeiträge ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Familien nicht zuzumuten ist.
Elternbeiträge
- Beitragstabelle für das Kindergartenjahr 2020/2021, gültig ab dem 01.08.2020 [pdf, 341 kB]
- Beitragstabelle für das Kindergartenjahr 2019/2020, gültig ab dem 01.08.2019 [pdf, 325 kB]
- Elternbeitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund vom 26.06.2020 [pdf, 144 kB]
- Erklärung zum Elterneinkommen [pdf, 231 kB]
- Merkblatt zu den Elternbeiträgen [pdf, 180 kB]
Kontakt
Jugendamt Dortmund - Elternbeiträge
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montags und dienstags von 08:00 - 10:00 Uhr
donnerstags von 13:00 - 17:00 Uhr
mittwochs und freitags geschlossen
Elternbeiträge
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Hein - Jal | 0231 50-24242 |
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Nan - Pej | 0231 50-25822 |
Pek - Prob | 0231 50-23369 |
Proc - Rooc | 0231 50-24766 |
Rood - Schroe | 0231 50-24886 |
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