4 Kinder luken hinter einer Mauer hervor

Jugendamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): S. Hofschlaeger / PIXELIO

Bereitschaftspflege

Wenn Kinder auf Grund akuter Notsituationen in Obhut genommen werden müssen, werden sie in Bereitschaftspflegestellen untergebracht. Diese Regelung gilt für Kinder ab Geburt bis zum Alter von 12 Jahren.

Bereitschaftspflegestellen sind Familien, die im Rahmen ihrer privaten Sphäre Kinder vorübergehend betreuen. Diese Familien werden während der gesamten Dauer der Betreuung durch den Sozialarbeiter des Sachgebiets Inobhutnahme in Bereitschaftspflege und den/die Mitarbeiter/In des beteiligten Jugendhilfedienstes begleitet, beraten und unterstützt.

Während der Betreuung in Bereitschaftspflege stellt das Jugendamt die materielle Versorgung und gegebenenfalls die Krankenhilfe sicher.
"Während der Inobhutnahme übt das Jugendamt das Recht der Beaufsichtigung, Erziehung, und Aufenthaltsbestimmung aus, . . . " (§ 42, Abs. 1, S. 4 KJHG). Die Bereitschaftspflegefamilie handelt entsprechend im Auftrage des Jugendamtes und arbeitet in allen Belangen eng mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes zusammen.

Diese vorübergehende Unterbringung dient der Beendigung der akuten Notlage und dauert so lange, bis eine neue Lebensperspektive entwickelt worden ist. Z. B. Vermittlung in eine Pflegefamilie oder Rückkehr in die Elterliche Familie

Wer kann als Bereitschaftspflegestelle eingesetzt werden?
Jede Familie, jede erwachsene Person; auch allein stehende, die die räumlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt.

Welche Kenntnisse, z. B. über Erziehung, sind notwendig?
Grundkenntnisse, wie bei allen engagierten Eltern. Darüber hinaus Kenntnisse über besondere Bedarfe und Bedürfnisse geschädigter, benachteiligter, traumatisierter, vernachlässigter, misshandelter, missbrauchter, kranker, verhaltensauffälliger Kinder

Sonstige notwendige Voraussetzungen
Sehr großes Engagement, soziale Kompetenz, Erreichbarkeit jederzeit, Aufnahmebereitschaft jederzeit, Kooperationsbereitschaft, Informationspflicht, Schweigepflicht.

Wann und wo erhalte ich Hilfe?
Jederzeit auf Anforderung

  • Bei dem/der Mitarbeiter/In der unterbringenden Stelle / Jugendhilfedienst
  • Bei dem Mitarbeiter des Sachgebiets Inobhutnahme / Bereitschaftspflege
  • Bei sonstigen Institutionen wie etwa dem Psychologischen Beratungsdienst
  • Schulen, Ärzten

Kontakt

Jugendamt Dortmund - Pflegekinder- und Adoptionsdienst Herr GuccioneSachgebiet Vollzeitpflege / Bereitschaftspflege