Pflegekinder- und Adoptionsdienst
Sozialpädagogische Pflegestellen
Sozialpädagogische Pflegestellen leisten im Rahmen von Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII eine wertvolle Arbeit für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf (Traumatisierungen, körperliche und/oder kognitive Entwicklungsbeeinträchtigungen, verhaltensauffällige Kinder).
Sie erkennen die Stärken der Kinder und fördern sie in ihrer Entwicklung. Die Pflegeeltern der Sozialpädagogischen Pflegestellen ermöglichen Kindern, „sichere Beziehungen“ zu lernen und schaffen eine neue Perspektive für das Kind.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Sozialpädagogische Pflegestelle zu werden?
Mindestens einer der Elternteile muss über eine pädagogische oder vergleichbare Ausbildung verfügen.
Die Pflegeeltern müssen bereit sein, einem Kind mit erhöhtem Förderbedarf einen Platz im eigenen zu Hause zu geben und ihm die Chance auf ein vorübergehendes oder dauerhaftes Leben in der eigenen familiären Lebensgemeinschaft zu ermöglichen.
Die Bereitschaft, die Herkunftsfamilie des Kindes zu respektieren und Kontakte zu fördern, muss vorhanden sein.
Was bietet das Jugendamt Dortmund der Sozialpädagogischen Pflegestelle?
Es findet eine regelmäßige und zuverlässige Fachberatung statt. Das Pflegeverhältnis wird intensiv vorbereitet und begleitet. Es erfolgt eine Unterstützung in Krisensituationen sowie eine Begleitung und Beratung bei den Kontakten mit der Herkunftsfamilie, Institutionen, Ärzten, Therapeuten, etc.
Die Pflegeeltern erhalten an ihrem Bedarf orientiert Fortbildungen, es finden regelmäßige Gruppenangebote für Pflegefamilien statt. Eine Entlastung für Pflegestellen ist bei Bedarf in Form vom familienunterstützenden Dienst möglich.
Den Sozialpädagogischen Pflegestellen wird eine Aufwandsentschädigung in Form von erhöhtem Pflegegeld gezahlt.
Über Bewerbungen von interessierten Familien, die eine pädagogische oder ähnliche Ausbildung besitzen und ein Pflegekind aufnehmen wollen, freuen wir uns.
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Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
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