Beistandschaften
Das Jugendamt der Stadt Dortmund unterstützt Familien und Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichsten Lebenslagen.
Unser Fachdienst Beistandschaften berät und unterstützt
- werdende und/oder alleinstehende Eltern
- Elternteile, bei denen das Kind lebt, beispielsweise nach einer Trennung oder Scheidung
- junge Volljährige unter 21 Jahren bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch
Das Aufgabengebiet des Fachdienstes Beistandschaften umfasst insbesondere
- die Beratung in Unterhaltssachen (§§ 18 und 52a SGB VIII),
- die rechtliche Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten sowie
- die Unterstützung bei der Anerkennung der Vaterschaft
Der Schwerpunkt der Aufgaben im Rahmen einer Beistandschaft durch das Jugendamt liegt auf der zivilrechtlichen Geltendmachung und Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen.
Außerdem wird im Rahmen einer Beistandschaft im Sinne einer ganzheitlichen Hilfestellung bei Bedarf zusammen mit anderen Fachdiensten des Jugendamtes, wie z.B. den "Frühen Hilfen", der Abteilung für Unterhaltsvorschuss oder den Jugendhilfediensten gemeinsam mit allen Beteiligten nach den bestmöglichen Lösungen gesucht.
Darüber hinaus können Sie auch alle in § 59 SGB VIII genannten Beurkundungen im Kindschaftsrecht vornehmen lassen.
Dazu gehören insbesondere:
- Vaterschaftsanerkennung
- Erklärung über die gemeinsame Sorge
- Unterhaltsurkunden
Zur Beratung in Kindesunterhaltsangelegenheiten können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 8:00 - 10:00 Uhr vorsprechen. Terminvereinbarungen bieten wir auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten an.
Die Beurkundungen im Kindschaftsrecht [pdf, 304 kB] erfolgen ausschließlich auf Terminvereinbarung
Zum Thema
- Merkblatt: Beurkundungen im Kindschaftsrecht [pdf, 304 kB]
- Flyer LWL-Landesjugendamt Westfalen: Fragen zu Sorgerecht und Unterhalt [pdf, 649 kB]
- Flyer LWL-Landesjugendamt Westfalen: Fragen zu Vaterschaft und Kindesunterhalt [pdf, 701 kB]
- Flyer LWL-Landesjugendamt Westfalen: Schule - Ausbildung - Fragen zum eigenen Unterhalt [pdf, 823 kB]
Für Fragen oder Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an
Service Center der Stadtverwaltung Dortmund
Montag - Freitag 8:00 - 10:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Termine auch nach Vereinbarung
Kontakt nach Bezirken
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Hospitalstr. 2-4: 0231 50-23425
Werner Str. 10: 0231 50-11134
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0231 50-23424 |
Huckarde Werner Str. 10 |
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Innenstadt-Nordost Hospitalstr. 2-4 |
0231 50-23426 |
Innenstadt-Nordwest Hospitalstr. 2-4 |
0231 50-23430 |
Innenstadt-Ost Hospitalstr. 2-4 |
0231 50-23432 |
Innenstadt-West Hospitalstr. 2-4 |
0231 50-29421 0231 50-23429 |
Lütgendortmund Werner Str. 10 |
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Mengede Werner Str. 10 |
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Scharnhorst Hospitalstr. 2-4 |
0231 50-25091 0231 50-24992 0231 50-25992 |
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