Haus des Jugendrechts
Das „Dortmunder Haus des Jugendrechts“ verfolgt durch Optimierung der bestehenden, behördenübergreifenden Zusammenarbeit aller Kooperationspartner (Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendamt) flächendeckend für das Stadtgebiet Dortmund die Ziele
- in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen jugendliche und heranwachsende Intensivtäter zeitnah Reaktionen auf jugendkriminelle Aktivitäten zu ermöglichen,
- kriminelle Karrieren von jugendlichen und heranwachsenden Intensivtätern zu beenden bzw. deren Rückfallquote zu verringern, um so die Jugendkriminalität insgesamt zu reduzieren.
- und damit insgesamt einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und der objektiven Sicherheitslage in der Stadt Dortmund zu schaffen.
Kontakt
Staatsanwaltschaft Dortmund im Dortmunder Haus des Jugendrechts
Landgrafenstr. 153
Adresse im Stadtplan anzeigen:
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1. OG
44139
Dortmund
Kriminalkommissariat 32 der Polizei Dortmund im Dortmunder Haus des Jugendrechts
Landgrafenstr. 153
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2. OG
44139
Dortmund
Jugendgerichtshilfe im Dortmunder Haus des Jugendrechts
Landgrafenstr. 153
Adresse im Stadtplan anzeigen:
Anfahrt planen:
3. OG
44139
Dortmund
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