Autofahrerin mit Rollstuhl

Sozialamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Benito Barajas

Finanzielle Förderung für Arbeitgeber*innen

Arbeitgeber*innen können Zuschüsse und Darlehen erhalten für notwendige technische Arbeitshilfen, deren Wartung und Instandsetzung, sowie die Ausbildung der schwerbehinderten Menschen im Gebrauch der geförderten Gegenstände.

Weitere Leistungen werden vom Inklusionsamt erbracht:

  • zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen, (einschließlich behinderungsgerechter Gestaltung von Zugängen und Sozialräumen),
  • bei außergewöhnlichen Belastungen (z.B. finanzieller Ausgleich bei Minderleistung od. notwendiger Betreuung am Arbeitsplatz).

Die Förderung umfasst alles, was zu einer möglichst effektiven und dauerhaften Ausübung der beruflichen Tätigkeit erforderlich ist.