Finanzielle Förderung für Arbeitgeber*innen
Arbeitgeber*innen können Zuschüsse und Darlehen erhalten für notwendige technische Arbeitshilfen, deren Wartung und Instandsetzung, sowie die Ausbildung der schwerbehinderten Menschen im Gebrauch der geförderten Gegenstände.
Weitere Leistungen werden vom Inklusionsamt erbracht:
- zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen, (einschließlich behinderungsgerechter Gestaltung von Zugängen und Sozialräumen),
- bei außergewöhnlichen Belastungen (z.B. finanzieller Ausgleich bei Minderleistung od. notwendiger Betreuung am Arbeitsplatz).
Die Förderung umfasst alles, was zu einer möglichst effektiven und dauerhaften Ausübung der beruflichen Tätigkeit erforderlich ist.
Zum Thema
- Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe aus der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber*innen [pdf, 128 kB]
- Ausfüllbar: Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe aus der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber*innen [dotx, 22 kB]
- Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe aus der Ausgleichsabgabe für Arbeitnehmer*innen [pdf, 127 kB]
- Ausfüllbar: Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe aus der Ausgleichsabgabe für Arbeitnehmer*innen [dotx, 26 kB]
- Anlage zum Antrag [pdf, 121 kB]
- Ausfüllbar: Anlage zum Antrag [dotx, 25 kB]
- Finanzielle Förderung für Arbeitnehmer*innen
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