Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz
Möchte sich ein Arbeit suchender, schwerbehinderter Mensch mangels Vermittlungsperspektive selbstständig machen, kann er unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zinszuschuss erhalten für die Gründung (oder die Erhaltung) einer selbstständigen beruflichen Existenz.
Neben den erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des schwerbehinderten Menschen muss die angestrebte Tätigkeit seinen Lebensunterhalt voraussichtlich auf Dauer sicherstellen können.
Die Förderung erfolgt gemäß § 21 SchwbAV.
Beim Inklusionsamt können weitere Leistungen beantragt werden zur Übernahme von Kosten für
- Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen
- eine notwendige Arbeitsassistenz
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