Autofahrerin mit Rollstuhl

Sozialamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Benito Barajas

Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes

Bestehen wegen der Behinderung besondere Schwierigkeiten, den Arbeitsplatz zu erreichen, sind unter bestimmten Voraussetzungen Hilfen möglich für

  • die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges (Zuschuss ist einkommensabhängig),
  • die behinderungsbedingte Zusatzausstattung des Fahrzeugs,
  • Erlangung der Fahrerlaubnis.

Der örtliche Träger (Sozialamt - Fachstelle - Behinderte Menschen im Beruf) erbringt diese Leistungen nur für Beamte*innen und Selbständige. Für Angestellte werden diese Leistungen durch die Agentur für Arbeit oder den Rentenversicherungsträger erbracht.

Die Leistungen werden gemäß der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) gewährt.

Zum Thema

Zu den Antragsdokumenten gelangen Sie über folgenden Link: