Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
Bestehen wegen der Behinderung besondere Schwierigkeiten, den Arbeitsplatz zu erreichen, sind unter bestimmten Voraussetzungen Hilfen möglich für
- die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges (Zuschuss ist einkommensabhängig),
- die behinderungsbedingte Zusatzausstattung des Fahrzeugs,
- Erlangung der Fahrerlaubnis.
Der örtliche Träger (Sozialamt - Fachstelle - Behinderte Menschen im Beruf) erbringt diese Leistungen nur für Beamte*innen und Selbständige. Für Angestellte werden diese Leistungen durch die Agentur für Arbeit oder den Rentenversicherungsträger erbracht.
Die Leistungen werden gemäß der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) gewährt.
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