Wohnungshilfen
Wenn es für den Erhalt oder die Sicherung des Arbeitsplatzes erforderlich ist, können schwerbehinderte Menschen Zuschüsse oder Darlehen erhalten für
- die Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes,
- den behinderungsgerechten Zugang zur Wohnung oder
- den Umzug in eine entsprechend geeignete Wohnung.
Der örtliche Träger (Sozialamt - Fachstelle - Behinderte Menschen im Beruf) erbringt diese Leistungen nur für Beamte*innen und Selbständige. Für Angestellte werden diese Leistungen durch die Agentur für Arbeit oder den Rentenversicherungsträger erbracht.
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