Härtefallfond "Alle Kinder essen mit"
Gefördert wird die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie mehrtägige Klassenfahrten für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Zuwendungen aus dem Härtefallfonds für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung sowie mehrtägigen Klassenfahrt erhalten folgende Kinder und Jugendliche aus finanziell bedürftigen Familien:
- kein Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
- vergleichbare finanzielle Mittel wie Anspruchsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre alt sind oder
- Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
- Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt pro Schuljahr (min. 3 Tage)
Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Die Vorlage nachfolgend aufgeführter Unterlagen ist bei einer Antragstellung unumgänglich:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Aktueller Mietnachweis
- Nachweis über Kredit- und alle sonstigen Zahlungsverpflichtungen
- Einkommensnachweis der letzten drei Monate
Antragsverfahren
Die Anträge sind für jedes Schuljahr/Kindergartenjahr gesondert zu stellen.
Sie sind jeweils zum 15. September eines Jahres für das aktuelle Schuljahr
bzw. Kindergartenjahr zu stellen.
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