Fahrgäste steigen in Stadtbahn

Sozialamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): DSW21

Sozialticket

Der Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) hat zum 01.01.2013 ein verbundweites Sozialticket für wirtschaftlich bedürftige Menschen unter dem Namen „Mein Ticket“ in sein Regelangebot aufgenommen.

Zum Thema

Die DSW21 hat die Nutzer des Sozialtickets schriftlich aufgefordert, eine Fotokopie des Berechtigtenausweises einzureichen, um das Sozialticket auch in Zukunft nutzen zu können.

Die Aufforderung enthält den Hinweis, dass dieser Ausweis beim Sozialamt bzw. Jobcenter ausgestellt wird.

Es ist nicht erforderlich persönlich vorzusprechen.

Das Sozialamt und das Jobcenter Dortmund haben vereinbart, die notwendigen Berechtigtenausweise unaufgefordert und rechtzeitig per Post zuzusenden.

Die Anspruchsberechtigung für den Erwerb des VRR Sozialtickets ist von der jeweils zuständigen Sozialleistungsbehörde durch einen „Berechtigtenausweis“ zu bestätigen.

Sie erhalten

  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch XII?
  • Wohngeld?
  • wirtschaftliche Jugendhilfe?
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

dann wenden Sie sich für die Ausstellung eines Berechtigtenausweises an uns.

Die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) wenden sich bitte an ihr zuständiges Jobcenter.

Bitte bringen Sie ihren aktuellen Leistungsbescheid mit.

Zum Thema

Weitere Informationen zum neuen "Mein Ticket" (Preise, Geltungsbereich etc.) erhalten Sie auf den Seiten des VRR.

Kontakt

Stadt Dortmund - Sozialamt - Leistungen zur Bildung und Teilhabe, sonstige soziale Vergünstigungen

44137 Dortmund
Öffnungszeiten:

nur nach telefonischer Terminvereinbarung