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Versorgungsamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund

Ärztlicher Dienst

Diese Seite informiert Sie über die versorgungsärztliche Begutachtung im Gesundheitsamt nach dem Schwerbehindertengesetz (SGB IX)

Warum wird begutachtet?
Der versorgungsärztliche Dienst führt Stellungnahmen nach Aktenlage und Untersuchungen von Einzelpersonen durch. Gesetzliche Grundlage ist das Schwerbehindertenrecht (SGB IX).

Der versorgungsärztliche Dienst ist Teil des gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen. Er ist organisatorisch dem Gesundheitsamt der Stadt Dortmund angegliedert.

Was wird begutachtet?
Die Stellungnahmen und Untersuchungen dienen der Feststellung des Grades der Behinderung ( GdB ) und der Feststellung von Nachteilsausgleichen bzw. Merkzeichen wie:
Bl - Blind
H - Hilflos
G - erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aG - außergewöhnlich gehbehindert
B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen
RF - Rundfunkgebührenbefreiung
Gl - Gehörlos

Wer wird begutachtet?
Der versorgungsärztliche Dienst ist zuständig für alle Personen, die ihren gemeldeten Wohnsitz in Dortmund, Bochum oder Hagen haben.

Wie wird begutachtet?
Für die ärztliche Begutachtung steht ein Team aus Ärztinnen/Ärzten und medizinischen Assistentinnen zur Verfügung. Die Ärztinnen/Ärzte sind im Hinblick auf ihre Gutachtertätigkeit langjährig erfahren. Die Begutachtung richtet sich nach den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit". Hierdurch ist eine einheitliche Beurteilung des GdB und der Merkzeichen gewährleistet.

Im Rahmen der versorgungsärztlichen Untersuchung werden die gesundheitliche Vorgeschichte und die bestehenden Beschwerden erfragt. Es wird ein aktueller körperlicher und psychischer Untersuchungsbefund erhoben. Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte oder andere Therapeuten werden ausgewertet.

Auf der Grundlage von Fremdbefunden erfolgen auch die ärztlichen Stellungnahmen nach Aktenlage. Zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte können im Einzelfall veranlasst werden.

Was sollte man mitbringen?

  • Einladungsschreiben
  • Personalausweis

Und soweit vorhanden und nicht älter als 2 Jahre
ärztliche Unterlagen: z. B. Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs, usw.

Der Untersuchungstermin ist im Einladungsschreiben angegeben.

Die Untersuchung findet statt im

Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen

44141 Dortmund
Öffnungszeiten:

Vorsprachen ohne Termin:

Di 07:00 bis 11:00 Uhr

Do 07:00 bis 11:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeitfenster sind Terminvereinbarungen möglich Weitere Informationen

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