Betreuungsgeld
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 21.07.2015 aufgrund der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes das Betreuungsgeld für nichtig erklärt.
Aufgrund der dadurch entfallenen Gesetzesgrundlage besteht keine Möglichkeit mehr Betreuungsgeld zu bewilligen.
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