Außenansicht Versorgungsamt

Versorgungsamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund

Das Gemeinsame Versorgungsamt

Zum 01.01.2008 löste das Land NRW die Versorgungsämter als zuständige Behörde auf und übertrug die Aufgaben in Schwerbehindertenrechtsangelegenheiten nach dem SGB IX und Elterngeld an die Kreise und kreisfreien Städte. In Dortmund werden seit dem diese Aufgaben im Rahmen einer Kooperation mit den kreisfreien Städten Bochum und Hagen wahrgenommen.

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Seit dem 11.07.2011 ist der neue Standort in Dortmund-Körne.
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Seit dem 11.07.2011 befindet sich das barrierefreie "Gemeinsame Versorgungsamt Dortmund, Bochum und Hagen" am Standort "Untere Brinkstraße 80" in Dortmund-Körne, der behindertengerecht ist und mit der S-Bahn-Linie 4, Haltestelle "Dortmund Körne West", problemlos erreicht werden kann.
Zu den Aufgabenbereichen, die am 01.01.2008 in die Zuständigkeit der Kooperation übergegangen sind, finden Sie auf den folgenden Seiten vertiefende Informationen. Dazu gehören Links, Formulare und Services, wie zum Beispiel der Online-Antrag zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Merkzeichen.

Seit dem 01.08.2020 ist unter dem Dach des Gemeinsamen Versorgungsamtes auch die Gruppe "Hilfen besonderer Art" der Stadt Dortmund untergebracht. Zu der Kernaufgabe gehört die Prüfung der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) für Schüler.

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