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Elterngeld
Elterngeld können alle Eltern beantragen, die ihr neugeborenes Kind im ersten Jahr nach der Geburt selbst betreuen und erziehen.
Derzeit wird Elterngeld in einer Mindesthöhe von 300 Euro monatlich geleistet.
Die Höhe des jeweiligen Elterngeldanspruches richtet sich nach dem durchschnittlich erzielten Einkommen des Antragsstellers in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist.
Grundsätzlich wird Elterngeld in Nordrhein-Westfalen bei den Kreisen und kreisfreien Städten berechnet und ausgezahlt. Das gemeinsame Versorgungsamt in der Stadt Dortmund ist für die Bearbeitung der Elterngeldanträge der Städte Dortmund, Bochum und Hagen zuständig.
Elterngeld muss beantragt werden.
Hier die Antragsvordrucke:
- Antragsformular für Geburten [pdf, 286 kB]
- Erläuterungen zum Elterngeld Antrag [pdf, 138 kB]
- Erklärung für Alleinerziehende [pdf, 293 kB]
- Erklärung für Selbstständige [pdf, 155 kB]
- Erläuterungen zum Elterngeld aufgrund der Covid-19-Pandemie [pdf, 302 kB]
- Antrag auf Verschiebung aufgrund der Covid-19-Pandemie [pdf, 269 kB]
Sie haben noch fragen? Wenden Sie sich einfach an unsere Elterngeldkasse. Hier werden Sie umfangreich und kompetenz informiert. Oder schauen Sie auf der Seite www.familien-wegweiser.de, dort finden Sie zusätzlich einen Elterngeldrechner.
Sie benötigen:
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Geburtsbescheinigung, welche speziell vom Standesamt für die Elterngeldstelle ausgestellt wird.
Wurde vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt?
Wir benötigen Einkommensnachweise aus den 12 Monaten vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist, wenn das Elterngeld das Erwerbseinkommen teilweise ersetzen soll.
Haben Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt?
Dann benötigen wir die Einkommenserklärung für Selbständige.
Erhalten Sie Mutterschaftsgeld?
Dann benötigen wir einen Nachweis von der Krankenkasse über Dauer und Höhe des gezahlten Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses während des Beschäftigungsverbotes.
Sie sind nicht Angehörige oder Angehöriger eines EU-Mitgliedstaates?
In diesem Fall benötigen wir eine Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis (auch Aufenthaltstitel genannt) oder Ihre Niederlassungserlaubnis.
Unsere Empfehlung
Senden Sie uns Ihren Elterngeldantrag mit den notwendigen Unterlagen vollständig ausgefüllt auf dem Postweg zu
Zum Thema
Antragsfristen
Um die höchstmögliche Bezugsdauer erhalten zu können, muss innerhalb der ersten 3 Lebensmonate der Antrag gestellt werden, da Elterngeld maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt wird.
Kontakt
Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen - Betreuungsgeld
Adresse im Stadtplan anzeigen:
Anfahrt planen:
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 13.00 bis 17.00 Uhr
Mittwochnachmittag geschlossen
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