Amtsärztliche Gutachten
Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen durch.
Eine amtsärztliche Begutachtung im Gesundheitsamt kann aus unterschiedlichen Anlässen erfolgen. Auftraggeber sind beispielsweise Behörden, Gerichte, öffentlich rechtliche Institutionen und vergleichbare Einrichtungen. Der amtsärztliche Dienst wird somit im Auftrag tätig und nimmt die Begutachtung nach gesetzlichen Vorschriften vor.
Fragen und Antworten
Personenkreis
Wer wird begutachtet ?
Der amtsärztliche Dienst ist zuständig für Personen, die
- aufgrund von gesetzlichen Vorschriften
- im Auftrag untersucht werden und
- ihren gemeldeten Wohnsitz in Dortmund haben.
Anlässe
Was wird begutachtet?
Amtsärztliche Gutachten werden zu den verschiedensten Fragestellungen erstellt.
Geprüft werden zum Beispiel
- die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung,
- die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Zurruhesetzung,
- die Dienst-, Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit,
- eventuelle Dienstunfallfolgen,
- die Prüfungsfähigkeit (wenn in einer Prüfungsordnung das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtlich vorgeschrieben ist) und
- die Notwendigkeit einer Heil- oder Sanatoriumkur und
- die Voraussetzungen für eine Rentenabfindung.
Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung werden gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen im allgemeinen und in besonderen Lebenslagen im Auftrage des örtlichen Sozialhilfeträgers aber auch des überörtlichen Sozialhilfeträgers festgestellt.
Ablauf
Wie wird begutachtet?
Für die ärztliche Begutachtung steht ein Team aus Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung, die im Hinblick auf ihre Gutachter*innentätigkeit speziell qualifiziert sind. Unterstützung erhalten diese von mehreren medizinischen Assistent*innen.
Das Team versteht sich dabei als Dienstleistungsanbieter und ist teilweise auf der Grundlage von Servicevereinbarungen über Leistungs- und Qualitätsziele tätig. Zur Qualitätssicherung besteht ein Handbuch mit Begutachtungsstandards sowie ein regelmäßiger überregionaler Erfahrungsaustausch mit anderen amtsärztlichen Begutachtungsstellen.
Im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung werden die gesundheitliche Vorgeschichte und die bestehenden Beschwerden erfragt. Durch die ärztliche Untersuchung wird ein aktueller körperlicher und psychischer Befund erhoben.
Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte oder andere Therapeuten werden ausgewertet. Zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte können im Einzelfall veranlasst werden.
Abhängig von den gesetzlichen Vorschriften bzw. der Fragestellung erhält der Auftraggeber der Begutachtung ein sogenanntes Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.
Auftrag
Was ist die Grundlage für die Begutachtung?
Damit der amtsärztliche Dienst tätig werden kann, wird in aller Regel ein schriftlicher Untersuchungsauftrag benötigt. Auftraggeber*innen können beispielsweise Behörden, Gerichte, öffentlich rechtliche Institutionen und vergleichbare Einrichtungen sein.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Begutachtung sind zum Beispiel die Beihilfeverordnung, das Bundes- und Landesbeamtengesetz, das Sozialgesetzbuch II und XII, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und andere.
Eine Ausnahme sind Bescheinigungen z. B. über Kurmaßnahmen, die als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden sollen. Hiervon betroffenen Personen können sich direkt an den Amtsärztlichen Dienst wenden.
Eine weitere Ausnahme sind Zeugnisse zur Prüfungsunfähigkeit, für die sich Betroffene unmittelbar an das Gesundheitsamt wenden können. Wichtig: Begeben Sie sich im Falle der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit unmittelbar, noch am Prüfungstag, zu ihrem Hausarzt / ihrer Hausärztin in Behandlung, Sie erhalten dort ein Attest zur amtsärztlichen Untersuchung, dass Sie bitte mitbringen.
Benötigte Unterlagen
Was sollte zur Begutachtung mitgebracht werden?
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren Personalausweis,
- das Auftragsschreiben (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt),
- alle verfügbare ärztliche Unterlagen wie Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs, Rechnungen, Bescheide von Versorgungsamt oder Versicherungen und ähnliche.
Kinderärztlichen Gutachten
Wo finde ich Informationen zu kinderärztlichen Gutachten?
Kinderärztliche Gutachten werden im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erstellt, Sie finden Informationen dazu hier: mehr…
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