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Gesundheitsangebote für Erwachsene

Amtsärztliche Gutachten

Eine amtsärztliche Begutachtung im Gesundheitsamt kann aus unterschiedlichen Anlässen notwendig sein. Der sozialmedizinische Dienst führt die Begutachtungen von Einzelpersonen im Auftrag von beispielsweise Behörden, Gerichten, öffentlich-rechtlichen Institutionen und vergleichbaren Einrichtungen durch. Die Begutachtung erfolgt dabei nach gesetzlichen Vorschriften.

Fragen und Antworten zu amtsärztlichen Gutachten

Wer wird begutachtet ?

Der sozialmedizinische Dienst ist zuständig für Personen, die

  • aufgrund von gesetzlichen Vorschriften
  • im Auftrag untersucht werden und
  • ihren gemeldeten Wohnsitz in Dortmund haben.

Was wird begutachtet?

Amtsärztliche Gutachten werden zu den verschiedensten Fragestellungen erstellt.

Zum Beispiel

  • die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung,
  • die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Zurruhesetzung,
  • die Dienst-, Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit,
  • Dienstunfallfolgen,
  • die Prüfungsfähigkeit (wenn in einer Prüfungsordnung das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtlich vorgeschrieben ist),
  • die Notwendigkeit einer Heil- oder Sanatoriumskur und
  • die Voraussetzungen für eine Rentenabfindung.

Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung werden gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen im Allgemeinen und in besonderen Lebenslagen im Auftrag des örtlichen, aber auch des überörtlichen Sozialhilfeträgers festgestellt.

Wie wird begutachtet?

Unsere Ärzt*innen sind im Hinblick auf ihre Tätigkeit in der Begutachtung speziell qualifiziert. Unterstützt werden sie von mehreren medizinischen Assistent*tinnen.
Im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung erfragen wir die gesundheitliche Vorgeschichte und die bestehenden Beschwerden und erheben einen aktuellen körperlichen und psychischen Befund. Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, niedergelassene Ärzt*innen oder andere Therapeut*innen werten wir aus. Im Einzelfall veranlassen wir zusätzliche fachärztliche Untersuchungen.

Wir verstehen uns als Dienstleistende. Teilweise werden wir auf der Grundlage von Servicevereinbarungen über Leistungs- und Qualitätsziele tätig. Zur Qualitätssicherung dienen ein Handbuch mit Begutachtungsstandards sowie der regelmäßige überregionale Erfahrungsaustausch mit anderen amtsärztlichen Begutachtungsstellen.
Abhängig von den gesetzlichen Vorschriften bzw. der Fragestellung erhält der*die Auftraggebende der Begutachtung ein sogenanntes Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.

Was ist die Grundlage für die Begutachtung?

In aller Regel benötigen wir einen schriftlichen Untersuchungsauftrag des entsprechenden Auftraggebers.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Begutachtung sind zum Beispiel die Beihilfeverordnung, das Bundes- und Landesbeamtengesetz, das Sozialgesetzbuch II und XII, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und andere.
Für Bescheinigungen z.B. über Kurmaßnahmen, die als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden sollen, können betroffene Personen sich direkt an uns wenden. Auch für Zeugnisse zur Prüfungsunfähigkeit können sich Betroffene unmittelbar an das Gesundheitsamt wenden. Wichtig: Begeben Sie sich im Falle der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit unmittelbar, noch am Prüfungstag, zu ihrem Hausarzt*ihrer Hausärztin in Behandlung. Sie erhalten dort ein Attest zur amtsärztlichen Untersuchung, das Sie bitte mitbringen.

Was sollte zur Begutachtung mitgebracht werden?

Bitte bringen Sie mit:

  • Ihren Personalausweis,
  • das Auftragsschreiben (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt),
  • alle verfügbaren ärztlichen Unterlagen wie Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs, Rechnungen, Bescheide von Versorgungsamt oder Versicherungen und ähnliche.

Wo finde ich Informationen zu kinderärztlichen Gutachten?

Kinderärztliche Gutachten werden im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erstellt.
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Sozialmedizinischer Dienst, Begutachtungen für Erwachsene

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hoher Wall 9-11 , 3. Obergeschoss
44137 Dortmund

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