Schwimmbad

Gesundheitsamt

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Badewasser

Gemäß Infektionsschutzgesetz muss Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.

Schwimm- oder Badebecken einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanlagen unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Diese Aufgabe nimmt das Gesundheitsamt Dortmund durch Begehungen vor Ort und durch Prüfung der Wasseruntersuchungsergebnisse wahr.

Die Qualitätssicherung der Bäderhygiene basiert zum einen auf der Eigenüberwachung des Betreibers*der Betreibein und zum anderen auf der behördlichen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Als wesentliche Grundlage hierfür dient die Empfehlung des Umweltbundesamtes, die neben mikrobiologischen und chemischen Anforderungen an die Qualität von Schwimm- und Badewasser auch allgemeine Hygienestandards für Badeeinrichtungen festlegt.

Das Gesundheitsamt berät Badbetreiber*Badbetreiberinnen bei der Behebung von Problemen. Führen die Kontrolltätigkeiten des Gesundheitsamtes zu seuchenhygienische Bedenken, so werden umgehend weitergehende Untersuchungen angeordnet. In bestimmten Fällen kann das Bad durch das Gesundheitsamt bis zur Wiederherstellung einwandfreier hygienischer Verhältnisse sogar geschlossen werden.

Eigener Beitrag zur Hygiene

Auch als Badegast*Badegästin können Sie persönlich zur Hygiene beitragen, da die Verunreinigung des Badewassers im Wesentlichen über die Haut in Form von z. B. Schweiß, Hautfett, Mikroorganismen und Körperpflegemittel erfolgt. Durch eine gründliche Körperreinigung vor dem Schwimmen können diese aus dem Badewasser ferngehalten und damit der technische Aufbereitungsaufwand reduziert und die Qualität des Badewassers gut gehalten werden.

Die Körperreinigung vor dem Baden sollte gründlich mit Seife und Shampoo erfolgen und alle Körperstellen erreichen. In jedem Fall ist aber darauf zu achten, dass die Seifen- und Shampooreste gut ab- und ausgespült werden, damit diese Stoffe nicht in das Badewasser hineingetragen werden.

Beim Verlassen des Bades sollte zumindest klar abgeduscht werden, eine nochmalige Körperreinigung mit Seife / Shampoo ist im Grunde nicht unbedingt erforderlich.

Insbesondere sollten die Füße, vor allem auch die Zwischenzehenräume, zur Verhinderung von Fußpilzinfektionen sehr gut getrocknet werden.

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