Wasserglas in einer Hand

Gesundheitsamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Alle Rechte vorbehalten Katharina Rudolphi

Trinkwasser

Trinkwasser ist unser wichtigstes und am besten überwachtes Lebensmittel. Ohne Nahrung kann der Mensch bei genügender Wasseraufnahme Wochen überleben, ohne Wasser dagegen nur wenige Tage.

Trinkwasser soll appetitlich sein und zum Genuss anregen. Es muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein und darf keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften haben. Auch lebenslanger Genuss darf zu keinerlei gesundheitlicher Schädigung führen.

Deshalb hat der Gesetzgeber eigens zur Trinkwasserüberwachung eine Verordnung (Trinkwasserverordnung) beschlossen, die mit Ihren Grenzwerten so ausgelegt ist, dass das Wasser bei Einhaltung dieser Grenzwerte ein Leben lang unbedenklich verwendet werden kann. Die Trinkwasserverordnung beinhaltet auch ein Minimierungsgebot: Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Trinkwasser nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

Die Überwachung der Trinkwasserversorgungsanlagen in hygienischer Hinsicht obliegt den Gesundheitsämtern.

Zu den Trinkwasserversorgungsanlagen gehören die großen zentralen und kleinen dezentralen Wassergewinnungsanlagen einschließlich des Leitungsnetzes, die Trinkwasserhausbrunnen (sogenannte Kleinanlagen), die mobilen Versorgungsanlagen auf Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen, die Trinkwasser-Installationen (insbesondere die in öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden) sowie die Hausinstallationen sowie die Anlagen zur zeitweisen Wasserverteilung (z.B. auf Märkten oder sonstigen Freiluftveranstaltungen.

Die DEW21 versorgen das Dortmunder Stadtgebiet mit Trinkwasser. Akkreditierte Untersuchungsstellen testen die Qualität des Trinkwassers in Dortmund regelmäßig. Die Ergebnisse sowie etwa relevante Vorkommnisse werden dem Gesundheitsamt mitgeteilt. Dieses überwacht die Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Übersichtsanalysen zum Dortmunder Trinkwasser sowie Informationen und Wasseranalysen finden Sie auf der Homepage von DEW21.

Informationen zu Trinkwasser und Trinkwasserversorgungsanlagen

Kleinanlagen (Hausbrunnen)

Den Inhabern von Kleinanlagen zur Trinkwasserversorgung legt die Trinkwasserversorgung bestimmte Pflichten auf. Einzelheiten können den folgenden Merkblättern entnommen werden.

Trinkwasser-Installationen

Unternehmer und sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation müssen bei bestimmten Anlagen zur Trinkwassererwärmung das Wasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen. Die bisherige generelle Anzeigenpflicht für derartige Anlagen wurde ersatzlos gestrichen. Das unten stehende Merkblatt informiert Sie über die wesentlichen Punkte.

Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (z. B. Krankenhaus, Pflegeheim, Kita, Schule, Sporteinrichtung, Hotel) oder gewerblichen Tätigkeit (z. B. Vermietung von Wohnungen oder Arbeitsstätten) abgeben, über Duschen oder andere Aerosol erzeugende Einrichtungen verfügen und eine Großanlage zur Wassererwärmung im Sinne der Definition nach § 3 Abs. 12 Trinkwasser-Verordnung darstellen.

Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung ist danach eine Anlage mit einem Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit jeweils einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder jeweils mit mehr als 3 Liter Inhalt in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle. Dabei wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung nicht mit berücksichtigt (die Zirkulationsleitung ist die Leitung in einem Kreislauf für erwärmtes Trinkwasser, in der Wasser zum Wassererwärmer oder zum Wasserspeicher zurückläuft).

In Gemeinschaftseinrichtungen, in denen das Wasser einem besonders schutzbedürftigen Personenkreis zur Verfügung gestellt wird, wie z. B. in Krankenhäusern, Altenheimen, Kindergärten, Schulen muss das Trinkwasser zusätzlich auf chemische Stoffe untersucht werden. Besonders muss dabei auf Substanzen geachtet werden, die sich in der Hausinstallation nachteilig verändern können. Das sind z. B. Stoffe, die aus dem Installationsmaterial in das Trinkwasser übergehen können, wie die gesundheitlich relevanten Metalle Blei und Nickel, aber auch Bakterien, die sich unter Umständen in den Leitungen vermehren können.

Mobile Trinkwasserversorgungsanlagen auf Märkten und sonstigen Freiluftveranstaltungen

Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel erfolgt die Wasserversorgung in der Regel aus Hydranten über mobile Leitungen. Entsprechend der geänderten Trinkwasserverordnung sind dies sogenannte Wasserversorgungsanlagen zur zeitweisen Wasserverteilung.

Das Anzeigeformular "Zeitweilige Wasserversorgung" finden Sie auf dem Serviceportal der Stadt Dortmund.

Dem Betreiber einer solchen Wasserversorgungsanlage obliegen nun u.a. besondere Anzeigepflichten. So hat er nach § 13 Abs. 2 Punkt 6 jeweils die Errichtung oder Inbetriebnahme sowie die voraussichtliche Dauer des Betriebes so früh wie möglich anzuzeigen. Einzelheiten können dem nachfolgenden Merkblatt entnommen werden.

Merkblatt Betreiberpflichten und Hygieneregeln für die TW Versorgung auf Märkten und Freiluftveranstaltungen [pdf, 51 kB]

Mobile Versorgungsanlagen an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen

Hierzu zählen u. a. vermietete Wohnmobile, Wohnwagen und Reisebusse sowie Schank und Verkaufsstände, falls sie Vorratsbehältnisse für Trinkwasser haben. Grundsätzlich sind diese meldepflichtig, falls sie öffentlich oder gewerblich genutzt werden. Dies bedeutet z.B., dass ein Unternehmer, der Wohnmobile vermietet oder eine Reiseunternehmer der Reisebusse einsetzt, diese dem Gesundheitsamt bei Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme, Stilllegung oder bei baulichen Veränderungen an der Trinkwasserspeicherung melden muss.

Das Anzeigeformular "Mobile Versorgungsanlage" finden Sie auf dem Serviceportal der Stadt Dortmund.

Wasserhärte

Die Wasserhärte wird aus dem Gehalt der Mineralien Kalzium und Magnesium berechnet. Sie beeinflusst u. a. die Waschkraft eines Waschmittels. Auf jeder Waschmittelpackung ist entsprechend der Wasserhärte die nötige Menge an Waschmittel angegeben. Richtet man sich bei der Dosierung nach dem Härtebereich, erzielt man optimale Waschergebnisse bei sparsamem Waschmitteleinsatz und schützt gleichzeitig die Umwelt, indem das Abwasser nicht übermäßig belastet wird. Das Trinkwasser in Dortmund liegt im Härtebereich weich.

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