Trinkwasser
Die Überwachung der Trinkwasserversorgungsanlagen in hygienischer Hinsicht obliegt den Gesundheitsämtern.
Trinkwasser ist unser wichtigstes und am besten überwachtes Lebensmittel. Ohne Nahrung kann der Mensch bei genügender Wasseraufnahme Wochen überleben, ohne Wasser dagegen nur wenige Tage. Trinkwasser soll appetitlich sein und zum Genuss anregen. Es muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein und darf keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften haben. Auch lebenslanger Genuss darf zu keinerlei gesundheitlicher Schädigung führen.
Deshalb hat der Gesetzgeber die Trinkwasserverordnung erlassen. Die Trinkwasserverordnung beinhaltet ein Minimierungsgebot: Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Trinkwasser nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Informationen zu Trinkwasser und Trinkwasserversorgungsanlagen
Trinkwasser in Dortmund
Die DEW21 versorgt das Dortmunder Stadtgebiet mit Trinkwasser. Akkreditierte Untersuchungsstellen testen die Qualität des Trinkwassers regelmäßig. Die Ergebnisse sowie etwa relevante Vorkommnisse werden dem Gesundheitsamt mitgeteilt. Übersichtsanalysen zum Dortmunder Trinkwasser sowie Informationen und Wasseranalysen finden Sie auf der Homepage von DEW21.
Wasserhärte
Die Wasserhärte wird aus dem Gehalt der Mineralien Kalzium und Magnesium berechnet. Sie beeinflusst u.a. die Waschkraft eines Waschmittels. Auf jeder Waschmittelpackung ist entsprechend der Wasserhärte die nötige Menge an Waschmittel angegeben. Richtet man sich bei der Dosierung nach dem Härtebereich, erzielt man optimale Waschergebnisse bei sparsamem Waschmitteleinsatz und schützt gleichzeitig die Umwelt, indem das Abwasser nicht übermäßig belastet wird. Das Trinkwasser in Dortmund liegt im Härtebereich weich.
Kleinanlagen (Hausbrunnen)
Den Inhabern von Kleinanlagen zur Trinkwasserversorgung legt die Trinkwasserverordnung bestimmte Pflichten auf. Einzelheiten können den folgenden Merkblättern entnommen werden.
Trinkwasser-Installationen
Unternehmer*innen und sonstige Inhaber*innen einer Trinkwasser-Installation müssen bei bestimmten Anlagen zur Trinkwassererwärmung das Wasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen. Eine generelle Anzeigenpflicht für derartige Anlagen besteht nicht mehr. Unser Merkblatt informiert Sie über die wesentlichen Punkte.
Zeitweilige Versorgungsanlagen
Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel erfolgt die Wasserversorgung in der Regel aus Hydranten über mobile Leitungen. Entsprechend der gültigen Trinkwasserverordnung sind dies sogenannte Wasserversorgungsanlagen zur zeitweiligen Wasserverteilung.
Das Anzeigeformular "Zeitweilige Wasserversorgung" finden Sie auf dem Serviceportal der Stadt Dortmund.
Dem Betreiber einer solchen Wasserversorgungsanlage obliegen nun u.a. besondere Anzeigepflichten. Einzelheiten können dem nachfolgenden Merkblatt entnommen werden.
Mobile Versorgungsanlagen
Zu den mobilen Versorgungsanlagen an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen zählen u.a. vermietete Wohnmobile, Wohnwagen und Reisebusse sowie Schank und Verkaufsstände, falls sie Vorratsbehältnisse für Trinkwasser haben. Grundsätzlich sind diese meldepflichtig, falls sie öffentlich oder gewerblich genutzt werden. Dies bedeutet z.B., dass ein Unternehmer, der Wohnmobile vermietet oder eine Reiseunternehmer der Reisebusse einsetzt, diese dem Gesundheitsamt bei Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme, Stilllegung oder bei baulichen Veränderungen an der Trinkwasserspeicherung melden muss.
Das Anzeigeformular "Mobile Versorgungsanlage" finden Sie auf dem Serviceportal der Stadt Dortmund.
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