Infektion und Hygiene
Viele Erkrankungen werden durch ansteckende Krankheitserreger verursacht. Die Aufnahme von Krankheitserregern (Infektion) kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Krankheitserreger können z.B. über Kontakt- oder Schmierinfektionen aufgenommen werden. Als "Quelle" können hier Alltagsgegenstände wie Kontaktflächen (Türgriffe, Treppengeländer), Lebensmittel oder Händekontakt dienen. Weitere Übertragungswege sind die Luft (Tröpfcheninfektionen) oder die Aufnahme von Krankheitserreger über den Blutweg oder die Schleimhäute. Bestimmte Krankheitserreger können auch über Tiere übertragen werden.
Das Auftreten von Infektionskrankheiten hängt von zahlreichen Ursachen und Einflüssen ab, auf die der Mensch nur zu einem gewissen Maß Einfluss nehmen kann. So spielen neben der Art und Häufigkeit der Krankheitserreger auch die speziellen Bedingungen bei jedem Menschen eine Rolle, ob es zum Ausbruch einer Erkrankung kommen kann.
Folgende wichtige Maßnahmen stehen zur Verfügung:
- Vorsorgemaßnahmen, damit eine Krankheit nicht entstehen kann (z.B. Impfung).
- Schutzmaßnahmen für eine Einzelperson (persönliche Hygiene und persönliche Schutzmaßnahmen).
- Schutzmaßnahmen, die die gesamte Bevölkerung schützen können.
Der Gesetzgeber hat das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) erstellt, das die Grundlage für das Handeln des Gesundheitsamtes bei der Bekämpfung von übertragbaren Erkrankungen ist. So müssen nach dem Infektionsschutzgesetz bestimmte Krankheitserreger oder Krankheiten mit hoher krankmachender Gefährdung dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
Infektion und Hygiene: Themen von A bis Z
Das Gesundheitsamt klärt das Geschehen durch Ermittlungen auf, sucht die Ursache ("Quelle") der Erkrankung, berät die Betroffenen und veranlasst die notwendigen Maßnahmen.
Infektionskrankheiten
Als Infektionskrankheiten werden die Krankheiten bezeichnet, die durch das Eindringen von Krankheitserregern in den menschlichen Körper und deren anschließenden Vermehrung hervorgerufen werden. mehr…
Krankenhaushygiene
Die infektionshygienische Überwachung der Krankenhäuser durch das Gesundheitsamt gilt vor allem der allgemeinen Hygiene im Krankenhaus und dem Auftreten vom im Krankenhaus erworbenen Infektionen. mehr…
Belehrung und Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Lebensmittel-Belehrung
Wer gewerbsmäßig Lebensmittel verarbeiten will, muss vorher durch das Gesundheitsamt über die gesundheitlichen Voraussetzungen für diese Arbeit mündlich und schriftlich belehrt werden mehr…
Hygiene in Pflege- und Altenheimen
Das Gesundheitsamt besichtigt einmal im Jahr alle stationären Pflegeeinrichtungen/Altenheime in Dortmund. Zusätzliche Kontrollen und Prüfungen werden bei Beschwerden und Hinweisen auf mangelnde Hygiene durchgeführt. mehr…
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