Impfung

Gesundheitsamt

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Infektion und Hygiene

Zahlreiche Erkrankungen werden durch ansteckende Krankheitserreger verursacht. Die Aufnahme von Krankheitserregern (Infektion) kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. So können Krankheitserreger über Kontakt- oder Schmierinfektionen aufgenommen werden. Als "Quelle" können hier Alltagsgegenstände wie Kontaktflächen (Türgriffe, Treppengeländer), Lebensmittel oder Händekontakt dienen. Weitere Übertragungswege sind die Luft (Tröpfcheninfektionen) oder die Aufnahme von Krankheitserreger über den Blutweg oder die Schleimhäute. Bestimmte Krankheitserreger können auch über Tiere übertragen werden.

Das Auftreten von Infektionskrankheiten hängt von zahlreichen Ursachen und Einflüssen ab, auf die der Mensch nur zu einem gewissen Maß Einfluss nehmen kann. So spielen neben der Art und Häufigkeit der Krankheitserreger auch die speziellen Bedingungen bei jedem Menschen eine Rolle, ob es zum Ausbruch einer Erkrankung kommen kann. Durch Schutzmaßnahmen wie Vorsorgemaßnahmen oder Hygienemaßnahmen können aber die Möglichkeiten für die Aufnahme von Krankheitserregern begrenzt werden und so Einfluss auf das Auftreten von Infektionskrankheiten genommen werden.

Folgende wichtige Maßnahmen zum Schutz des Menschen vor Infektionen mit Krankheitserregern stehen zur Verfügung:

  • Vorsorgemaßnahmen, damit eine Krankheit nicht entstehen kann (z. B. Impfung)
  • Schutzmaßnahmen für eine Einzelperson (persönliche Hygiene und persönliche Schutzmaßnahmen)
  • Schutzmaßnahmen, die die gesamte Bevölkerung schützen können

Der Gesetzgeber hat das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) erstellt, das die Grundlage für das Handeln des Gesundheitsamtes bei der Bekämpfung von übertragbaren Erkrankungen ist.

So müssen nach dem Infektionsschutzgesetz bestimmte Krankheitserreger oder Krankheiten mit hoher krankmachender Gefährdung dem Gesundheitsamt gemeldet werden Infektionsschutzgesetz §6, 7, 33 und 34 [pdf, 30 kB] .

Aufgaben des Gesundheitsamtes im Bereich Hygiene

Das Gesundheitsamt klärt das Geschehen durch Ermittlungen auf, sucht die Ursache ("Quelle") der Erkrankung, berät die Betroffenen und veranlasst die notwendigen Maßnahmen.

Infektionskrankheiten

Als Infektionskrankheiten werden die Krankheiten bezeichnet, die durch das Eindringen von Krankheitserregern in den menschlichen Körper und deren anschließenden Vermehrung hervorgerufen werden.  mehr…

Essen
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Lebensmittel-Belehrung (Belehrung und Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz)

Im Infektionsschutzgesetz sind auch die gesundheitlichen Anforderungen an das Personal aufgelistet, das Umgang mit Lebensmitteln hat. Wer gewerbsmäßig Lebensmittel verarbeiten will, muss vorher durch das Gesundheitsamt über die gesundheitlichen Voraussetzungen für diese Arbeit mündlich und schriftlich belehrt werden  mehr…

Ärztin berät Patientin
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Krankenhaushygiene

Die infektionshygienische Überwachung der Krankenhäuser durch das Gesundheitsamt gilt vor allem der allgemeinen Hygiene im Krankenhaus und dem Auftreten vom im Krankenhaus erworbenen Infektionen. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf Infektionen durch solche Krankheitserreger gelegt, für die es nur noch wenige Möglichkeiten der Antibiotikatherapie gibt, die also "multiresistent" sind, wie der Multiresistente Staphylococcus aureus (MRSA).  mehr…

Rollstuhl
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Hygiene in weiteren Einrichtungen

Durch die hygienische Überwachung in medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen sorgt das Gesundheitsamt für die Einhaltung der Hygiene.  mehr…

Bahnentrenner im Schwimmbad
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Bade- und Trinkwasserhygiene

Auch die Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie von Schwimm- und Badebeckenwasser unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.  mehr…

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