Allgemeine Informationen zur Masernimpfung
Die Masern-Schutzimpfung bietet einen sehr hohen Schutz vor einer Masernerkrankung (deutlich über 90 Prozent) und hält nach zweimaliger Impfung normalerweise ein Leben lang an.
Sie ist im Allgemeinen gut verträglich, zumeist treten nur milde Impfreaktionen auf. Diese sind in der Regel vorübergehend und klingen ohne Folgen wieder ab. Nebenwirkungen sind selten.
In der EU wird bereits seit 2018 gegen die Masern nur noch mit Kombinationsimpfstoffen geimpft. Zur Auswahl stehen dabei Dreifachimpfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) beziehungsweise Vierfachimpfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (MMRV).
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, die erste Impfung gegen die Masern in einem Alter von 11 bis 24 Monaten und die zweite in einem Alter von 15 bis 23 Monaten zu verabreichen.
Masernschutzgesetz
Aufgrund des Masernschutzgesetzes gilt in einigen Einrichtungen und Tätigkeiten eine Impfpflicht gegen die Masern.
Weiterer Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie hier
Impfempfehlung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt zum Aufbau eines wirksamen Masernimpfschutzes bei Kindern eine zweimalige Impfung mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff (Masern-Mumps-Röteln).
Die erste Impfung sollte zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat erfolgen, die zweite Impfung zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat mit einem Impfabstand von mindestens 4 Wochen.
Weitere Informationen
Umfassende Informationen zu den Impfempfehlungen der STIKO finden Sie unter
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