Masernvirus
Masern sind sehr ansteckend und können einen schweren oder sogar tödlichen Verlauf nehmen. Eine Impfung kann vor der Erkrankung schützen.
Das Masernschutzgesetz schreibt für Besuchende und Beschäftigte bestimter Einrichtungen eine Nachweispflicht der Immunität gegen Masern vor. Das Gesundheitsamt Dortmund hat dafür ein Serviceportal eingerichtet.
Serviceportal Masernschutzgesetz
Informationen rund um Masern

Masernerkrankung
Masern sind eine hoch ansteckende Viruserkrankung - und keinesfalls harmlos.

Impfung
Die Masern-Schutzimpfung bietet einen sehr hohen Schutz vor einer Masernerkrankung und hält nach zweimaliger Impfung normalerweise ein Leben lang an.
- Masernimpfung (Infoblatt) [pdf, 22 kB]
- Robert Koch-Institut: Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO)
- Bundesministerium für Gesundheit: Masern Impfung
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Masern-Impfung bei Kindern
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Kurzfilm Masern Impfempfehlung Kinder
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Kurzfilm Masern Impfempfehlung Erwachsene
- Robert Koch-Institut: Informationen zur Schutzimpfung Masern

Das Masernschutzgesetz
Das Masernschutzgesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschafts- und Ausbildungseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern.

Eltern und Erziehungsberechtigte
Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte müssen nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder Schule gegen die Masern immunisiert worden sind.

Gemeinschaftseinrichtungen und medizinische Einrichtungen
Beschäftigte
Alle Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Minderjährige betreut werden sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, Beschäftigte in Unterkünften für Asylbewerber- und Geflüchtete sowie Tagespflegepersonen müssen gegen Masern geimpft oder immun sein – sofern sie nach 1970 geboren sind.

Gemeinschaftseinrichtungen und medizinische Einrichtungen
Einrichtungsleitungen
Die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen müssen vor Beginn der Betreuung oder der Tätigkeit von Personen den Impfschutz oder die Immunität gegen Masern überprüfen.

Downloads und Links
Hier finden Sie unsere Downloads und Links zum Thema Masern gesammelt an einer Stelle.
- Serviceportal zum Masernschutzgesetz
- Masernerkrankung (Infoblatt) [pdf, 37 kB]
- Masernimpfung (Infoblatt) [pdf, 22 kB]
- Das Masernschutzgesetz (Infoblatt) [pdf, 67 kB]
- Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte [pdf, 29 kB]
- Informationen für Beschäftigte [pdf, 93 kB]
- Informationen für Einrichtungsleitungen [pdf, 46 kB]
- Bundesministerium für Gesundheit: Das Masernschutzgesetz
- Robert Koch-Institut: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
- Robert Koch-Institut: Masern
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA): Masern
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