Spritze

Gesundheitsamt

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Masernvirus

Masern sind sehr ansteckend und können einen schweren oder sogar tödlichen Verlauf nehmen. Eine Impfung kann vor der Erkrankung schützen.

Das Masernschutzgesetz schreibt für Besuchende und Beschäftigte bestimter Einrichtungen eine Nachweispflicht der Immunität gegen Masern vor. Das Gesundheitsamt Dortmund hat dafür ein Serviceportal eingerichtet.

Serviceportal Masernschutzgesetz

Informationen rund um Masern

Hand nimmt Rachenabstrich bei einer jungen Frau
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Masernerkrankung

Masern sind eine hoch ansteckende Viruserkrankung - und keinesfalls harmlos.

Skulptur der römischen Götting der Gerechtigkeit, Justitia
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Das Masernschutzgesetz

Das Masernschutzgesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschafts- und Ausbildungseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern.

Familie aus Papiermännchen
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Eltern und Erziehungsberechtigte

Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte müssen nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder Schule gegen die Masern immunisiert worden sind.

Verbandswechsel
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Gemeinschaftseinrichtungen und medizinische Einrichtungen

Beschäftigte

Alle Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Minderjährige betreut werden sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, Beschäftigte in Unterkünften für Asylbewerber- und Geflüchtete sowie Tagespflegepersonen müssen gegen Masern geimpft oder immun sein – sofern sie nach 1970 geboren sind.

Ärztin berät Patientin
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Gemeinschaftseinrichtungen und medizinische Einrichtungen

Einrichtungsleitungen

Die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen müssen vor Beginn der Betreuung oder der Tätigkeit von Personen den Impfschutz oder die Immunität gegen Masern überprüfen.

Gesundheitsamt