Masernvirus
Masern sind sehr ansteckend und können einen schweren oder sogar tödlichen Verlauf nehmen. Eine Impfung kann vor der Erkrankung schützen. Das Masernschutzgesetz schreibt für Besuchende und Beschäftigte bestimter Einrichtungen eine Nachweispflicht der Immunität gegen Masern vor.
Informationen rund um Masern
Masernerkrankung
Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend. Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Krankheit, denn bei etwa jedem zehnten Betroffenen treten Komplikationen auf. mehr…
Das Masernschutzgesetz
Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Es soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschafts- und Ausbildungseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden, sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. mehr…
Onlineportal zum Masernschutzgesetz
Personen in Einrichtungen, die nach dem Masernschutzgesetz dazu verpflichtet sind, aber einen ausreichenden Masernschutz nicht nachweisen, müssen von den Einrichtungen an das Gesundheitsamt Dortmund gemeldet werden. Ebenso besteht eine Meldepflicht, wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit der Nachweise bestehen. Dazu wurde ein Serviceportal eingerichtet. mehr…
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte müssen nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder Schule gegen die Masern geimpft sind. Dabei gelten die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). mehr…
Informationen für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen
Alle Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Minderjährige betreut werden sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, Beschäftigte in Unterkünften für Asylbewerber- und Geflüchtete sowie Tagespflegepersonen müssen gegen Masern geimpft oder immun sein – sofern sie nach 1970 geboren sind. mehr…
Informationen für Einrichtungsleitungen und Ärzteschaft einschließlich öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)
Die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen müssen vor Beginn der Betreuung oder der Tätigkeit von Personen den Impfschutz oder die Immunität gegen Masern überprüfen. mehr…
Downloads und Links
Hier finden Sie Downloads und weiterführende Links zum Thema. mehr…
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