Kinderärztliche Gutachten
Wir fertigen im Auftrag verschiedener Behörden und Institutionen wie Schul-, Jugend- und Sozialamt kinderärztliche Gutachten an. Allen Schulen/Schulleitungen bieten wir außerdem Beratungen zu Fragen der Schulgesundheit einschließlich psychischer Auffälligkeiten, Eigen- und/oder Fremdgefährdung an (§ 54 Schulgesetz NRW).
Anlässe zur Begutachtung
Schulgesundheit
Der Antrag auf die Erstellung eines Gutachtens im Rahmen der Schulgesundheitspflege gemäß §54/2 und 54/3 Schulgesetz NRW kann durch die Schulleitung oder einen beauftragten Mitarbeitenden gestellt werden. Hierunter fallen auch Gutachten zur Beurteilung der Schulfähigkeit, bei hohen Fehlzeiten und bei Schulausschlüssen.
Schulleitungen nutzen dafür bitte unser Serviceportal.
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Durchführung der in diesem Rahmen notwendigen schulärztlichen Untersuchung.
Befreiung vom Schulsport
Eine Freistellung vom Schulsport bedeutet auch den Entzug wertvoller Bewegungsanreize. Die Freistellung kann nur in Ausnahmefällen und in der Regel zeitlich begrenzt auf Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen.
Bitte bringen Sie zur Untersuchung ein aktuelles Attest des*der behandelnden Arztes*Ärztin mit, aus dem die Diagnose hervorgeht. Sofern die Befreiung aufgrund einer Asthmaerkrankung beantragt wird benötigen wir eine aktuelles Lungenfunktionsprotokoll.
Befreiung von Schülerfahrkosten
Die Erstattung von Schülerfahrkosten aufgrund von gesundheitlichen Problemen wird beim Schulverwaltungsamt beantragt. Ist dazu eine ärztliche Stellungnahme erforderlich, werden wir mit der Untersuchung beauftragt und laden Sie und Ihr Kind ein.
Notwendigkeit heilpädagogischer Maßnahmen
Das LWL-Referat "Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche" ist für Aufgaben der Eingliederungshilfe in Kindertagesbetreuung und in Frühförderung zuständig. Es berät, unterstützt und finanziert die Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des LWL-Referats. Im Bedarfsfall erstellt das Gesundheitsamt hierzu medizinische Stellungnahmen.
Kontakt
Stadt Dortmund - Gesundheitsamt - Kinder - und JugendgesundheitsdienstDr. Anja Frieß, Bereichsleitung
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Telefonsprechzeiten:
Montags 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstags und Mittwochs 14.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstags 11.00 bis 12.00 Uhr
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