Allgemeine Informationen zur Masernimpfung
Kinder ab einem Jahr müssen eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität nachweisen.
Kinder ab zwei Jahren und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, müssen mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen. Die Immunität kann durch einen Bluttest (sog. Titerbestimmung) festgestellt werden. Die Kosten für ein ärztliches Attest müssen in der Regel vom Patienten selbst getragen werden.
Die gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Wenn der Impfstatus unklar ist, sollten die Impfungen nachgeholt werden. Eine Antikörperkontrolle wird von der STIKO nicht empfohlen.
Liegt eine medizinische Kontraindikation für die Impfung vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Zum Thema
Die STIKO empfiehlt zum Aufbau eines wirksamen Masernimpfschutzes bei Kindern eine zweimalige Impfung mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff (Masern-Mumps-Röteln).
Die erste Impfung sollte zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat erfolgen, die zweite Impfung zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat mit einem Impfabstand von mindestens 4 Wochen.
Weitere Informationen
Umfassende Informationen zu den Impfempfehlungen der STIKO finden Sie unter
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