Informationen zum Coronavirus
Corona-Schnelltests in Dortmund
Alle Bürger*innen der Stadt Dortmund können sich wöchentlich nach den aktuell gültigen Regelungen der TestverordnungBund, der CoronaTeststrukturVO NRW und der CoronaTestQuarantäneVO NRW kostenfrei in einer dafür vorgesehenen Teststelle auf das Virus SARS-CoV-2 testen lassen.
Wichtige Information
Wenn Sie Symptome einer COVID-19-Erkrankung haben, gehen Sie bitte nicht zu einer der nachfolgend aufgeführten Teststellen, sondern kontaktieren Sie Ihren Hausarzt.
Teststellen
Eine Übersicht der Teststellen im Stadtgebiet finden Sie in der folgenden Darstellung.
Wichtiger Hinweis: Die Teststellen befinden sich teilweise noch im Aufbau. Um Einzelheiten über Öffnungszeiten und das Anmeldeverfahren der Teststellen zu erfahren, nehmen Sie bitte mit diesen Kontakt auf.
Die Tests werden mit einem zugelassenen PoC-Antigen-Schnelltest durchgeführt. Eine zeitaufwändige Labordiagnostik ist bei dieser Art von Tests nicht notwendig. Das Testergebnis liegt in der Regel in weniger als 30 Minuten vor. Nach Durchführung des Corona-Schnelltests bekommen Sie durch die Teststelle vor Ort eine Bescheinigung über das Testergebnis.
- Ist das Testergebnis negativ wird bescheinigt, dass Sie zum Zeitpunkt des Testes mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit dem SARS-CoV-2 Virus infiziert waren.
- Ist das Testergebnis positiv wird in der Regel vor Ort ein Abstrich für einen Labortest (PCR-Test) angeboten, der Ihnen innerhalb weniger Tage abschließende Gewissheit über eine Infektion liefert. Zudem werden positive Testergebnisse an das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund weitergeleitet.
Bei einem positiven Schnelltest haben Sie sich unverzüglich in häusliche Absonderung (Quarantäne) zu begeben, bis das PCR-Testergebnis vorliegt. Ist auch dieses positiv verlängert sich die Quarantäne auf 14 Tage.
Teststellen in NRW
Über das Buchungsportal des Apothekerverbands Westfalen-Lippe können Sie nach Teststellen in ihrer Nähe suchen und online Termine vereinbaren.
Besuche im Krankenhaus oder in einer (Pflege-)Einrichtung
Wenn Sie einen Besuchstermin in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einer anderen Einrichtung abgesprochen haben, für den Sie ein negatives Testergebnis benötigen, können Sie sich zur Entlastung der Einrichtungen auch an die Testzentren für Bürgertestungen wenden. Es ist zu beachten, dass der Test nicht älter als 48 Stunden sein darf, eine tagesaktuelle Testung ist allerdings zu empfehlen.
Zum Thema
Hier finden Sie einen amtlichen Hinweis (mehrsprachig) auf zwingend einzuhaltende Regelungen bei einem positiven Coronaschnelltest ("PoC-Test").
- Hinweis bei positivem Schnelltest (deutsch) [pdf, 780 kB]
- Hinweis bei positivem Schnelltest (englisch) [pdf, 850 kB]
- Hinweis bei positivem Schnelltest (türkisch) [pdf, 854 kB]
- Hinweis bei positivem Schnelltest (arabisch) [pdf, 714 kB]
- Hinweis bei positivem Schnelltest (farsi) [pdf, 659 kB]
- Hinweis bei positivem Schnelltest (polnisch) [pdf, 584 kB]
- Hinweis bei positivem Schnelltest (rumänisch) [pdf, 581 kB]
- Hinweis bei positivem Schnelltest (bulgarisch) [pdf, 699 kB]
- Hinweis bei positivem Schnelltest (russisch) [pdf, 661 kB]
- Hinweis bei positivem Schnelltest (französisch) [pdf, 582 kB]
- Hinweis bei positivem Schnelltest (serbisch) [pdf, 881 kB]
- Hinweis bei positivem Schnelltest (kroatisch) [pdf, 857 kB]
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