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Informationen zum Coronavirus

Wichtige Information

Die FAQs auf dieser Seite werden zurzeit überarbeitet.

Seit dem 30. November 2022 endet die Isolierung automatisch nach Ablauf von 5 vollen Tagen. Die bisherige Pflicht zur Freitestung mittels offiziellem Test (Bürgertestung oder PCR-Test) entfällt.

Weitere Informationen zu den derzeit gültigen Quarantäne-Regeln finden Sie auf der Website des Landes Nordrhein-Westfalen: Fragen und Antworten zu Isolierung und Quarantäne

Häufig gestellte Fragen zu Corona-Tests, Isolierung und Quarantäne

Stand: 12.07.2022

Neben Impfungen und der Einhaltung von Abstand, Hygiene, Alltagsmasken, Lüften und der Nutzung der Corona-Warn App sind Tests ein wichtiges Mittel, um das Coronavirus zu bekämpfen. Infektionen mit dem Coronavirus können so frühzeitig entdeckt werden, um weitere Ansteckungen zu verhindern.

Die vorübergehende Absonderung von anderen Menschen ist ein weiteres wichtiges Instrument, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen. Der Grund dafür ist, dass das Coronavirus sehr ansteckend ist und sich schnell von Mensch zu Mensch verbreitet.
Umgangssprachlich spricht man dabei verallgemeinernd von "Quarantäne". Korrekt ist es, bei Personen, die sich selbst mit dem Coronavirus angesteckt haben, von "Isolation" zu reden, währen die "Quarantäne" nur ansteckungsverdächtige Personen (wie Kontaktpersonen) betrifft.

Wo kann ich mich auf das Coronavirus testen lassen?

Wenn Sie Symptome und ein positives Selbsttestergebnis haben, empfiehlt es sich, bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin einen Corona-Kontrolltest durchführen zu lassen. Nehmen Sie vorher jedoch telefonisch mit der Praxis Kontakt auf und klären Sie das weitere Vorgehen ab.

Ohne Symptome können Sie an den Bürgerteststellen Schnelltests durchführen lassen. Seit dem 30.06.2022 sind die Tests dort jedoch kostenpflichtig, sofern Sie keinen hinreichenden Grund für die Testdurchführung nachweisen können (siehe nächste Frage: „Ist der Corona-Test für mich kostenlos?“). Das Ergebnis des Bürgertests wird Ihnen bescheinigt, so dass Sie es auf Verlangen vorweisen können.

Sie finden die Bürgerteststellen hier:

Teststellen im Stadtgebiet
Die Übersicht der Dortmunder Teststellen wird laufend aktualisiert. Bei Fragen nehmen Sie bitte direkt mit der Teststelle Ihrer Wahl Kontakt auf.
Übersicht (inkl. Karte): Teststellen für Corona-Schnelltests in Dortmund

Teststellen in NRW
Über das Buchungsportal des Apothekerverbands Westfalen-Lippe können Sie nach Teststellen in ihrer Nähe suchen und online Termine vereinbaren.
www.testen-in-nrw.de
Informationen zum Buchungsportal
Verzeichnis weiterer Teststellen

Ist der Corona-Test für mich kostenlos?

Wenn Sie sich bei einem Arzt oder einer Ärztin auf das Coronavirus testen lassen, entscheidet diese*r, ob der Test aus medizinischer Sicht erforderlich ist, so dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

An den Bürgerteststellen können sich seit dem 30.06.2022 nur noch Personen mit einem Schnelltest kostenlos testen lassen, die

  • das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten – insbesondere Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel,
  • an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben,
  • sich aufgrund einer nachgewiesenen Corona-Infektion in Absonderung befinden und für die eine „Freitestung“ nötig ist,
  • Bewohner*innen von Pflegeheimen, Altenheimen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen sowie deren Besucher*innen,
  • Leistungsberechtigte sind, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen beschäftigen sowie deren Beschäftigte,
  • Pflegepersonen sind,
  • mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben oder gelebt haben.

Gegen die Zahlung eines Eigenanteils von 3 Euro können Sie sich auch testen lassen, wenn Sie

  • am selben Tag eine Veranstaltung im Innenraum besuchen möchten,
  • am selben Tag Kontakt zu einer Person ab 60 Jahren oder zu einer Person mit einer Vorerkrankung haben, die ein hohes Risiko hat, schwer an Covid-19 zu erkranken,
  • durch die Corona-Warn-App eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ (rote Warnung) erhalten haben,

An den Teststellen müssen Sie sich ausweisen. Um einen kostenlosen oder auf 3 Euro reduzierten Test zu erhalten, muss der Teststelle der Grund für die Testdurchführung nachgewiesen werden. Bitte informieren Sie sich daher vor der Testdurchführung über die jeweiligen Bedingungen der Teststelle.

Musterformulare „Anspruch auf eine Bürgertestung“ zur Vorlage bei der Teststelle

Selbstauskunft Bürgertestung (mags.nrw)
Formblatt-Pflegeeinrichtungen(bundesgesundheitsministerium.de)

Was kann ich tun, wenn mein Arzt / meine Ärztin oder die Teststelle keinen Test durchführt?

In Dortmund gibt es keine städtische Teststelle mehr. Tests werden deshalb nur noch an den beauftragten Bürgerteststellen sowie bei niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen durchgeführt.
Einige Bürger*innen berichten, dass Sie sowohl bei ihrem Arzt / ihrer Ärztin als auch an der Teststelle keinen Coronatest erhalten, obwohl sie beispielsweise Symptome haben oder ein Selbsttest positiv ausgefallen ist.
Grundsätzlich kann ein Arzt oder einer Ärztin entscheiden, ob aus seiner / ihrer medizinischen Sicht ein Coronatest erforderlich ist.
Wenn Sie mit der ärztlichen Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe wenden. Die Patientenberatung der Kassenärztlichen Vereinigung erreichen Sie über die Telefonnummer 0251 9299000.
An einer Teststelle werden grundsätzlich nur symptomfreie Personen getestet. Bei Schwierigkeiten mit einer Teststelle wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt per E-Mail an poc-buergertest@stadtdo.de.

Wie verhalte ich mich bei einem positiven Selbsttest oder positiven Schnelltest?

Nach § 2 der Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW müssen sich Personen nach einem positiven Selbsttest unverzüglich einem Coronaschnelltest oder einem PCR-Test (Kontrolltest) unterziehen.

Wenn Sie COVID-19-Symptome haben und Ihr Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt, klären Sie das weitere Vorgehen unverzüglich mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin telefonisch ab und lassen Sie Ihr Ergebnis in der Arztpraxis überprüfen.

Wenn Sie keine COVID-19-Symptome haben und Ihr Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt, sind Sie verpflichtet, das Ergebnis unverzüglich in einer Teststelle überprüfen zu lassen. Alle Teststellenbetreiber*innen in Dortmund sind nach § 4b der Coronavirus-Testverordnung vom Gesundheitsamt beauftragt, eine kostenlose bestätigende PCR-Testung durchzuführen, wenn die Bürger*innen ihnen glaubhaft versichern, dass ein positiver Selbsttest vorliegt.

Sollten Sie in der Teststelle eine Bestätigung durch einen Schnelltest nach Ihrem positiven Selbsttest wünschen, ist dieser Test laut der Coronavirus-Testverordnung von Ihnen selbst zu bezahlen.

Bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses des Kontrolltests müssen Sie sich bestmöglich absondern. Das bedeutet, sie sollen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermeiden und die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen (z. B. das Maskentragen) strikt einhalten. Das schreibt die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW vor.

Wenn der Kontrolltest ebenfalls ein positives Ergebnis zeigt, müssen Sie in Isolation (Quarantäne) gehen. Wie Sie sich in diesem Fall verhalten müssen, erfahren Sie hier: Verhaltensregeln für positiv getestete Personen.

Aktuell beträgt die Dauer der Isolation (Quarantäne) zehn Tage, eine Verkürzung auf fünf Tage ist möglich (Stand: 12.07.2022).

Zur Information:
Selbsttests können von jedem selbst, z. B. zu Hause oder in der Schule, durchgeführt werden. Sie sind einfach zu handhaben und auszuwerten, allerdings haben Sie gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Sie können sowohl falsch positiv als auch falsch negativ ausfallen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte überprüft zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut Qualität und Aussagekraft der Selbsttests, Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Instituts.

Wie verhalte ich mich, wenn ich den Status "erhöhtes Risiko" auf meiner Corona-Warn-App erhalte (rote Meldung)?

Wenn Ihre Corona-Warn-App die Meldung "erhöhtes Risiko" anzeigt, hatten Sie in den vergangenen zehn Tagen mindestens eine enge Begegnung mit einer später positiv getesteten Person. Reduzieren Sie dann vorsorglich Ihre persönlichen Kontakte und tragen Sie in sozialen Situationen nach Möglichkeit einen Mund-Nasen-Schutz.

Einen Anspruch auf einen PCR-Test haben Sie aufgrund der Warnmeldung nicht, Sie können sich jedoch an einer der Dortmunder Bürgerteststellen per Schnelltest auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Ihr Eigenanteil für diesen Test beträgt dann 3 Euro (Stand: 12.07.2022).

Wie verhalte ich mich bei einem positiven PCR-Test?

Wenn Sie ein positives PCR-Testergebnis haben, wurde das Coronavirus sicher bei Ihnen nachgewiesen. Sie müssen sich dann in Isolation (Quarantäne) begeben. Wie Sie sich in diesem Fall verhalten müssen, erfahren Sie hier: Verhaltensregeln für positiv getestete Personen.

Aktuell beträgt die Dauer der Isolation zehn Tage, eine Verkürzung auf fünf Tage ist möglich (Stand: 12.07.2022).

Was bedeutet "Isolation" oder "Quarantäne"?

Die vorübergehende Absonderung von anderen Menschen ist ein wichtiges Instrument, um die Ausbreitung von Coronainfektionen zu verhindern. Der Grund dafür ist, dass das Coronavirus sehr ansteckend ist und sich schnell von Mensch zu Mensch verbreitet.

Umgangssprachlich spricht man dabei verallgemeinernd von "Quarantäne". Korrekt ist es, bei Personen, die sich selbst mit dem Coronavirus angesteckt haben, von "Isolation" zu sprechen, während die "Quarantäne" nur ansteckungsverdächtige Personen (wie Kontaktpersonen) betrifft. Seit dem 05.05.22 müssen Kontaktpersonen generell keine Quarantäne mehr einhalten.

Bei Isolation und Quarantäne gilt:

  • Begeben Sie sich in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft und verlassen Sie diese bis zum Ende der Isolation nicht!
  • Vermeiden Sie den Kontakt zu Personen außerhalb ihrer Unterkunft vollständig, empfangen Sie keinen Besuch!
  • Zu Personen innerhalb Ihres Hausstandes beschränken Sie den Kontakt auf das Notwendige. Bei notwendigem Kontakt zu anderen Personen tragen Sie eine medizinische Maske, nach Möglichkeit eine FFP-2-Maske.
  • Den Garten oder den Balkon Ihrer Unterkunft dürfen Sie nutzen, wenn sich dort keine Personen aufhalten, die nicht Ihrem Hausstand angehören.
  • Für erforderliche Tests oder Arztbesuche dürfen Sie die Isolation kurz unterbrechen. Tragen Sie dann jedoch eine medizinische Maske, nach Möglichkeit eine FFP-2-Maske!

Wann und wie lange muss ich in Isolation oder Quarantäne gehen?

Die Regeln dafür finden sich in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW.
In den meisten Fällen ergibt sich die Absonderungspflicht direkt aus diesem Gesetz. Sie erhalten somit keine eigenständige Anordnung durch das Gesundheitsamt mehr und müssen die Regeln eigenverantwortlich einhalten. Sie können ein Bußgeld erhalten, wenn Sie dagegen verstoßen.

Sie müssen sich von anderen Menschen - wie in der vorherigen Frage beschrieben - absondern, wenn:

  • Sie sich wegen Erkältungssymptomen oder einem positiven Corona-Schnelltest einem PCR-Test unterzogen haben und auf das Ergebnis warten. Bei einem negativen Ergebnis endet die Quarantäne.
  • Sie ein positives PCR-Testergebnis erhalten haben. Die Dauer der Isolation beträgt dann zehn Tage, eine Verkürzung auf fünf Tage ist möglich. Beachten Sie in diesem Fall bitte unbedingt unseren Bereich Verhaltensregeln für positiv getestete Personen.
  • Sie nach einem positiven Corona-Schnelltest auf den PCR-Bestätigungstest verzichten. Die Dauer der Isolation beträgt dann zehn Tage, eine Verkürzung auf fünf Tage ist möglich. Beachten Sie in diesem Fall bitte unbedingt unseren Bereich Verhaltensregeln für positiv getestete Personen.
  • Für Einreisende gibt es ebenfalls Quarantänepflichten, beachten Sie hierzu unseren Bereich Reisen.

Kontaktpersonen von infizierten Personen müssen seit dem 05.05.22 keine Quarantäne mehr einhalten. Bitte beachten Sie dennoch unsere Verhaltensregeln für Kontaktpersonen.

Wo finde ich weitergehende Informationen?

Verhaltensregeln finden Sie hier:
Verhaltensregeln für positiv getestete Personen
Verhaltensregeln für Kontaktpersonen

Einen Informationsfilm der Stadt Dortmund zur Quarantäne in leichter Sprache finden Sie hier:
Videos zum Thema Corona

Die in NRW geltenden rechtlichen Regelungen finden Sie hier:
Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse: Rechtliche Regelungen für das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen

Informationen und Anträge zu Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen finden Sie hier:
Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Betreuungserfordernis

Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zu Corona-Tests finden Sie hier:
Website des Bundesgesundheitsministeriums

Eine Zusammenfassung von Links zur Nationalen Teststrategie finden Sie hier:
Website des RKI zur Nationalen Teststrategie