Verhaltensregeln für Kontaktpersonen
Stand: 05.05.2022
Wenn Sie Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, müssen Sie nicht mehr in Quarantäne gehen – unabhängig davon, ob Sie mit dieser Person zusammenleben oder nicht oder ob Sie geimpft sind oder nicht.
Dennoch besteht die Möglichkeit, dass Sie sich selbst mit dem Coronavirus angesteckt haben. Um die Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern, beachten Sie daher bitte die folgenden Verhaltensregeln:
- Reduzieren Sie für mindestens fünf Tage nach dem Kontakt zu der infizierten Person Ihre Kontakte zu anderen Personen.
- Tragen Sie gewissenhaft eine medizinische Maske, wenn Sie, insbesondere in Innenräumen, mit anderen Personen, zusammenkommen.
- Lassen Sie sich freiwillig, idealerweise zu mehreren verschiedenen Zeitpunkten, auf das Coronavirus testen.
Wichtig: Wenn bei Ihnen innerhalb von zehn Tagen Symptome auftauchen, die auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus hinweisen, sind Sie verpflichtet, einen Test auf das Coronavirus durchführen zu lassen. Das gilt auch, wenn die Symptome nur sehr schwach ausgeprägt sind.
Weitergehende Informationen
- Einen Informationsfilm der Stadt Dortmund zur Quarantäne in leichter Sprache finden Sie hier:
Videos zum Thema Corona - Die in NRW geltenden rechtlichen Regelungen finden Sie hier:
Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse: Rechtliche Regelungen für das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen - Informationen und Anträge zu Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen finden Sie hier:
Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Betreuungserfordernis
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