Envio

PCB

Aufgaben der Behörden

Immissionsschutz

Mit dem Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts, das zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, sind die Zuständigkeiten in Nordrhein-Westfalen weitgehend auf Kreise und kreisfreie Städte übertragen worden. Diese sind als untere Umweltbehörden nun immer dann sachlich zuständig, wenn laut Gesetz nichts anderes bestimmt ist.

Erstmals wurde im Immissionsschutzrecht das sogenannte Zaunprinzip eingeführt. Danach ist innerhalb eines virtuellen Zaunes, der um einen Betrieb gezogen wird, für alle Umweltbelange nur noch eine Umweltbehörde zuständig. Im Regelfall ist es der Kreis oder die kreisfreie Stadt, bei Anlagen mit besonderer Umweltrelevanz die jeweilige Bezirksregierung. Die Umweltrelevanz ist abhängig von der Betriebsgröße:

Die Stadt Dortmund ist folglich im Umweltrecht als untere Abfallwirtschaftsbehörde uneingeschränkt zuständig für Fragen der Abfallentsorgung und der Abwasserbeseitigung. Für bodenschutzrechtliche Belange wie schädliche Bodenveränderungen und Schadstoffeinträge, die durch betriebliche Tätigkeiten verursacht sind, ist die untere Bodenschutzbehörde der Stadt Dortmund zuständig. Dies gilt allerdings nur, sofern die Betriebsgrundstücke im örtlichen Kataster der Altlasten und Altlastenverdachtsflächen bis zum 31.12.2009 erfasst wurden. Beim Betriebsgrundstück der Firma Envio ist das der Fall.

Als Besonderheit hat die Stadt Dortmund für die Aufgaben des betrieblichen Immissionsschutzes mit den Städten Hagen und Bochum eine gemeinsame untere Immissionsschutzbehörde BoDoHa unter Leitung der Stadt Hagen gebildet. Diese genehmigt und überwacht Betriebe nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, sofern sie nicht unter die Zuständigkeit der Bezirksregierung fallen.

Die Bezirksregierung Arnsberg ist nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zuständig für Genehmigungs-, Änderungs- und Anzeigeverfahren sowie die Überwachung von Betrieben, sobald sie abhängig von ihrer Anlagengröße eine besondere Bedeutung für den Umweltschutz haben. Darüber hinaus nimmt die Bezirksregierung die Aufgaben der oberen Abfallwirtschaftsbehörde und der oberen Bodenschutzbehörde wahr. Dazu zählen unter anderem auch Genehmigungsverfahren für Abfallentsorgungsanlagen (in Dortmund z.B. Firmen wie Envio, Hermstrüwer und RRD), Abfalltransporte (auch grenzüberschreitend) sowie die notwendigen Nachweisverfahren einschließlich der Kontrollen.

Im Zusammenhang mit den aktuellen PCB-Belastungen in Dortmund bedeutet das im einzelnen:

Die Bezirksregierung Arnsberg ist für die Überwachung der Firma Envio und alle Anordnungen hinsichtlich der Sanierung des Geländes zuständig. Nach dem Zaunprinzip gilt dies auch für alle Angelegenheiten, die andere Unternehmen auf dem Envio-Areal betreffen. Die gemeinsame untere Immissionsschutzbehörde BoDoHa in Hagen kümmert sich um die Unternehmen im Umfeld, die teilweise geschäftliche Kontakte zu Envio unterhalten haben. Sie ist für deren immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und Überwachungen zuständig. Das Umweltamt der Stadt Dortmund schließlich erfüllt die Aufgaben des Bodenschutzes und des Gewässerschutzes – sowohl innerhalb als auch außerhalb des imaginären Zaunes.

Diese Trennung der Zuständigkeiten erklärt auch, warum die Sanierung der befestigten Flächen auf dem Envio-Areal von der Bezirksregierung und die der unbefestigten Flächen von der Stadt Dortmund angeordnet wurde und nach dem Stopp der Sanierungsarbeiten durch die Firma Envio nun im Wege der Ersatzvornahme selbst in Auftrag gegeben wird.

Neben diesen bereits angesprochenen drei Behörden unterstützt und berät das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) alle behördlichen Akteure wissenschaftlich im Umweltschutz. Dieses sind z.B. Fragestellungen hinsichtlich der Wirkungen von Immissionen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, im Abfallrecht und in technischen Fragen der Abfallbeseitigung und in Fragen der Anlagensicherheit. Das LANUV führt Untersuchungen von Luft, Pflanzen und Tieren durch und erstellt Gutachten und Berichte.

Grafische Darstellung der Zuständigkeiten in Sachen PCB-Belastung

Grafische Darstellung der behördlichen Zuständigkeiten im Zusammenhang mit den aktuellen PCB-Belastungen.

Gesundheitsschutz

Das Gesundheitsamt hat nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW die Bevölkerung über die gesundheitsgefährdenden und gesundheitsschädigenden Einflüsse aus der Umwelt und über sonstige umweltmedizinische Fragen aufzuklären. Im Falle der PCB-Belastungen im Umfeld der Firma Envio führt es im Auftrag der Bezirksregierung bzw. des Landes NRW die Blutentnahme bei den Arbeitnehmer/innen sowie den Anwohner/innen und Kleingärtner/innen durch. Die Betroffenen erhalten ihren individuellen Befund persönlich ausgehändigt oder schriftlich vom Gesundheitsamt zugestellt, nachdem er von einem Expertengremium bewertet wurde.

Neben öffentlichen Informationsveranstaltungen wird allen durch die erhöhten PCB-Belastungen möglicherweise betroffenen Personen eine individuelle medizinische Beratung angeboten. Im Mittelpunkt der Gespräche können allgemeine gesundheitliche Fragen zum Thema PCB aber auch die persönlichen PCB-Werte und ggf. Handlungsempfehlungen stehen.

Insgesamt nimmt die Stadt Dortmund ihre Verpflichtung zur Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse wahr. In diesem Zusammenhang berät das Gesundheitsamt Bürgerinnen und Bürger und führt Blutuntersuchungen durch. Das Umweltamt klärt über Belastungen von Boden, Wasser, Luft, Pflanzen und Tieren auf.