Verzehrempfehlungen
[Update 17. März 2023]
In der Kleingartenanklage Nord-Ost waren erneut an zwei Messpunkten von August bis November 2022 Grünkohlpflanzen angepflanzt worden, um die Blätter auf den PCB-Gehalt zu untersuchen. Hierbei konnten „keine gegenüber der Hintergrundbelastung (OmH) erhöhten PCBgesamt-Gehalte mehr festgestellt wurden“, heißt es in dem Bericht des LANUV, der jetzt vorliegt. Auf diesen Befund hatte die Stadt gehofft. Er war zu erwarten, da der Betrieb bei M+S Silicon im Frühjahr 2022 endgültig die Produktion seiner Silikon-Produkte umgestellt hatte und seitdem ohne den chlorhaltigen Vernetzer auskommt.
Die bisher für die gesamte Kleingartenanlage Nord-Ost geltenden differenzierten Verzehrempfehlungen können aus Sicht des LANUV nun aufgehoben werden! Das Landesamt schlägt gleichzeitig vor, die Grünkohluntersuchungen in 2023 nicht fortzusetzen, solange sich keine Anhaltspunkte für eine veränderte Immissionssituation ergeben.
[Update 21 Februar 2022]
Eine Bewertung von möglichen gesundheitlichen Auswirkungen wird erst nach Durchführung weiterer Untersuchungen möglich. Im Juni 2020 wurde vom LANUV und der Stadt vorsorglich empfohlen, bestimmte im Umkreis des emittierenden Betriebes angebaute Gemüsesorten nicht mehr anzubauen und zu verzehren. Die vom Landesamt ursprünglich definierten vorsorgeorientieren Empfehlung unterscheiden zwischen einer Nichtverzehrempfehlung (Negativliste) und einer Verzehrempfehlung bei Beachtung von Zubereitungsregeln (Positivliste). Die genauen (Nicht)Verzehrempfehlungen finden Sie hier [pdf, 6,5 MB] . Sie sollten so lange gelten, bis die geplanten ergänzenden Untersuchungen eine konkrete gesundheitliche Einschätzung ermöglichen. Mit Vorlage der Ergebnisse der Grünkohluntersuchungen im März 2021 war eine differenzierte Anpassung der Empfehlungen möglich. Diese sieht wie folgt aus:
- Die bisher ausgesprochene vorsorgliche (Nicht-)Verzehrempfehlung kann für die Kleingartenanlagen Zur Lenteninsel, Schwarzer Kamp und Frohes Schaffen aufgehoben werden. Gleiches gilt auch für die privaten Nutzgärten im ursprünglichen Geltungsbereich der Vorsorgeempfehlung.
- Für die Kleingartenanlage Nord-Ost wird weiterhin eine vorsorgliche Verzehrempfehlung ausgesprochen. Dort angebautes Blattgemüse sollte auf Anraten des LANUV nicht häufiger als einmal pro Woche in einer Portionsgröße von 250 g verzehrt werden.
Die vorsorglichen Verzehrempfehlungen sind auch nach Vorlage der Ergebnisse der zweiten Grünkohluntersuchungskampagne nach wie vor gültig.
Die Bemühungen der Fa. M+S Silicon, die Produktion der Silikonprodukte vollständig umzustellen und ohne den Einsatz des pcb-bildendenden Zuschlagstoffs zu gewährleisten, sind bereits weit fortgeschritten. Der Rückgang der PCB-Immissionen wird durch begleitende Untersuchungen (Staubdeposition, Luft) sowie die vom LANUV für den Herbst 2022 geplanten erneuten Grünkohluntersuchungen überprüft.
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