Redaktionshinweis
Flagge-Ukraine

Informationen zum Krieg in der Ukraine

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Informationen für ukrainische Staatsangehörige

Einreise und Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen, die in die Bundesrepublik Deutschland flüchten

Stand: 25.05.2022

Ukrainische Staatsangehörige können ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich anschließend 90 Tage visumsfrei hier aufhalten.

Die Europäische Kommission hat am 02.03.2022 einen Durchführungsbeschluss des Rates zur Aktivierung des vorübergehenden Schutzes gem. Art. 5 der Richtlinie über vorübergehenden Schutz (2001/55/EG, sog. Massenzustrom-Richtlinie) vorgelegt. Nach einer politischen Einigung am 03.03.2022 hat der Rat den Vorschlag mit Anpassungen zum 04.03.2022 angenommen. Der Durchführungsbeschluss sieht vor, Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine in der EU vorübergehenden Schutz zu gewähren.

Antragsteller*innen, die in den Anwendungsbereich dieses Durchführungsbeschlusses fallen, kann ein Aufenthaltsrecht gem. § 24 AufenthG erteilt werden. Die entsprechenden Aufenthaltstitel werden mit der Nebenbestimmung "Erwerbstätigkeit erlaubt" versehen. Somit ist den Betroffenen sowohl die Ausübung einer Beschäftigung als auch die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit im Bundesgebiet erlaubt.

Hauptsächlich folgende Personen haben Anspruch auf vorübergehenden Schutz:

  • ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.02.2022 in der Ukraine wohnhaft waren und ihre Familienangehörigen,
  • nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die vor dem 24.02.2022 in der Ukraine internationalen oder nationalen Schutz erhalten haben sowie ihre Familienangehörigen und nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige oder Staatenlose die nachweisen können, dass sie sich aufgrund einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung rechtmäßig in der Ukraine aufhalten und nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können.

Sonstiger Personenkreis:

Drittstaatsangehörige, die vor dem 24.02.2022 in der Ukraine wohnhaft waren und eine befristete ukrainische Aufenthaltsgenehmigung (z.B. zum Zweck einer Beschäftigung, Studium, etc.) besitzen, können bis zum 31.08.2022 visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich bis zum 31.08.2022 ohne Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten.
Unter den Anwendungsbereich des o.g. Durchführungsbeschlusses fällt dieser Personenkreis nur, wenn die Betroffenen sich am 24.02.2022 nachweislich rechtmäßig, und nicht nur zu einem vorübergehenden Kurzaufenthalt, in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können.

Rechtskreiswechsel beim Leistungsbezug: Neue Regelungen für Schutzsuchende aus der Ukraine ab 01.06.2022

Ab 1. Juni 2022 werden Schutzsuchende aus der Ukraine den im Asylverfahren anerkannten Schutzberechtigten leistungsrechtlich gleichgestellt. Schutzsuchende aus der Ukraine haben damit Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter nach Sozialgesetzbuch II (SGB II). Sie erhalten damit umfassendere Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, zur Gesundheitsversorgung und Integration.

Zum Verfahren:

Für die Schutzsuchenden aus der Ukraine soll der Leistungsübergang aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das SGB II so einfach wie möglich gestaltet werden.
Alle Personen, die bis zum 1. Juni 2022 bereits angemeldet sind und ein Aufenthaltsdokument (Fiktion, elektronischen Aufenthaltstitel § 24 AufenthG) besitzen, können deshalb direkt das Jobcenter Dortmund kontaktieren und sich über die neue Leistung informieren und einen Antrag stellen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an: 0231 8421110 oder sprechen im Entenpoth 37 in Dortmund (Örtlichkeiten des Sozialamtes) vor.

Für Schutzsuchende aus der Ukraine, die ab dem 01.06.2022 einreisen oder einen Neu-Antrag auf Sozialleistungen stellen, ist – anders als bisher – zur Leistungsgewährung eine Registrierung, Anmeldung und ein gültiges Aufenthaltsdokument (Fiktion oder Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz) Voraussetzung.

Entsprechend ist für Neureinreisende ab dem 01.06.2022 zuerst eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich. Diese ist montags, dienstags, mittwochs und donnerstags von 7:30 - 12:00 Uhr im Stadthaus Olpe 1, Erdgeschoss, Raum F014 möglich. Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich an ukraine-abh@stadtdo.de.

Der Infopoint befindet sich in der Berswordt-Halle am Friedensplatz mitten in der Dortmunder City

Der Infopoint befindet sich in der Berswordt-Halle am Friedensplatz mitten in der Dortmunder City
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation

Infopoint Berswordt-Halle

Um den Schutzsuchenden aus der Ukraine, die sich in Dortmund aufhalten, eine unmittelbare direkte Anlaufstelle zu ermöglichen, befindet sich seit dem 02.03.2022 in der Berswordt-Halle ein Infopoint. Die Kolleg*innen von MigraDo beantworten dort allgemeine Fragen, beispielsweise zu Unterkunft oder finanziellen Hilfen.

Der Infopoint ist für Vorsprachen bei MigraDo von montags bis donnerstags von 8:00 - 16:00 Uhr und freitags von 8:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

Die Sprechzeiten der Ausländerbehörde für neu zuziehende Schutzsuchende sind montags, dienstags, mittwochs und donnerstags von 7:30 - 12:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Infopoint um eine Anlaufstelle handelt, die aktuelle Informationen für Schutzsuchende aus der Ukraine bündelt. Dies ist keine Anlaufstelle zur Koordination Hilfsangeboten/Hilfsgütern o.ä. oder für freiwilliges Engagement.

Angebote des Sozialamts der Stadt Dortmund

Das Sozialamt bietet alle Dienstleistungen für Angelegenheiten der Sozialhilfe im Rahmen materielle Hilfen, Unterbringung und auch Gesundheitsfürsorge an.

Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit dem Sozialamt:

Kontakt

Sozialamt - Ukrainehilfe für vor dem 01.06.2022 Geflüchtete

Standort Entenpoth (Hörde)
44263 Dortmund
Öffnungszeiten:

Für alle nicht per E-Mail klärbare Anliegen* von vor dem 01.06.2022 Geflüchteten sind Vorsprachen möglich:
Dienstag und Donnerstag von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Verfahren bei persönlichen Vorsprachen:
Es werden Wartenummern vergeben. Sollte sich abzeichnen, dass die für den Tag zur Verfügung stehenden Vorsprachezeiten vollständig ausgeschöpft werden, wird die Nummernvergabe ggf. vorzeitig eingestellt und eine Wartenummer für die nächsten Tage ausgegeben.

Hinweise zum Umgang mit der Kassenkarte

Die in Dortmund ankommenden ukrainischen Flüchtlinge erhalten eine finanzielle Unterstützung. Zu diesem Zweck werden Kassenkarten ausgestellt, die in der Berswordthalle am Kassenautomaten eingelöst werden müssen. Hier erhalten Sie Hinweise und Hilfe dazu.

Ukrainische Führerscheine

Die Führerscheinstelle der Stadt Dortmund beantwortet hier häufige Fragen zum Thema.

Sonderhotline der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für Geflüchtete aus der Ukraine eine Sonderhotline eingerichtet. Mitarbeiter*innen der BA geben dort Geflüchteten Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche in ukrainischer und russischer Sprache.

Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr unter der Servicerufnummer 0911 1787915 erreichbar. Es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an.

Informationen zum Coronavirus

Unter dortmund.de/corona finden Sie auch Informationen in verschiedenen Sprachen, unter anderem ukrainisch und russisch: Multilingual information about the Coronavirus

Informationen zur Corona-Impfung finden Sie unter www.dortmund.de/corona-impfung.

Kindern, die aus der Ukraine gekommen sind, wird zunächst eine Impfung gegen Masern empfohlen, damit sie eine Kindertageseinrichtung oder die Schule besuchen dürfen.

Zwei Wochen nach der Impfung gegen Masern kann die Corona-Schutzimpfung erfolgen.

Die Impfung gegen Masern werden für ukrainische Flüchtlingskinder in diesen beiden Praxen angeboten:

  • Praxis Dr. Sabine Meinke (Westenhellweg 9, 44137 Dortmund)
  • Praxis Prosper Rodewyk (Alte Benninghofer Str. 10, 44263 Dortmund)

Kinder, für die kein Krankenversicherungsschutz über das AsylbLG besteht, können sich in der Sprechstunde des Gesundheitsamtes für nicht krankenversicherte Kinder gegen Masern impfen lassen. Alle Informationen zur Sprechstunde finden Sie hier: Sprechstunde für nicht krankenversicherte Kinder