Friedensplatz, Berswordthalle und altes Stadthaus

Integrationsrat

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Geschichte

Bei seiner Gründung im Jahre 1972 setzte sich der damalige Ausländerbeirat der Stadt Dortmund aus 18 deutschen und sechs ausländischen Mitgliedern zusammen.

Im November 1993 wurde der Ausländerbeirat auf Beschluss des Rates erstmalig direkt von den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Dortmund gewählt. Mit der Neufassung der Gemeindeordnung NW im Jahr 1994 wurden die Gemeinden zur Bildung von Ausländerbeiräten, in Kommunen mit mehr als 5000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern, verpflichtet.

1995: erstmalige Direktwahlen

Am 26. März 1995 fanden landesweit die ersten gesetzlich vorgeschriebenen Direktwahlen zum Ausländerbeirat statt. Die Stadt Dortmund wählte danach noch in den Jahren 1999 und 2004 jeweils wieder einen neuen Ausländerbeirat, der aus 25 Mitgliedern bestand. Neben den gewählten Mitgliedern gehörten dem Ausländerbeirat der Stadt Dortmund auch Vertreterinnen und Vertreter aus den Verbänden, Parteien, Gewerkschaften und des Seniorenbeirates in beratender Funktion an.

Vom Ausländerbeirat zum Integrationsrat

Im Zuge der Änderung des § 27 der Gemeindeordnung NRW 2009 wurde die Bildung eines Integrationsrates als Regelfall vorgesehen. Mit der Änderung des § 27 GO NRW hat die Landesregierung dem Wunsch des ehemaligen Ausländerbeirates und des Rates der Stadt Dortmund nach Bildung eines Integrationsrates entsprochen. Daraufhin hat der Rat der Stadt Dortmund am 29.10.2009 beschlossen, dass in Dortmund zukünftig ein Integrationsrat gewählt wird.

Die Wahl des neuen Integrationsrates fand am 7. Februar 2010 statt, seine Amtszeit beträgt in Anlehnung an die Amtsperiode des Rates der Stadt Dortmund fünf Jahre. Der amtierende Integrationsrat der Stadt Dortmund besteht aus 27 stimmberechtigten Mitgliedern, davon sind 18 Mitglieder direkt gewählt und neun Ratsmitglieder vom Rat der Stadt Dortmund bestellt worden. Die 18 direkt gewählten Mitglieder setzen sich aus Personen, die von fünf Listen aufgestellt wurden, und einer Einzelperson zusammen.

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