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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Corona-Regeln

Wegen Inzidenz unter 100: Lockerungen in Gastronomie, Sport, Freizeit und Co.

Nachricht vom 28.05.2021

Die Inzidenz in Dortmund liegt unter 100. Damit gelten nun die Regelungen des Landes NRW. In vielen Bereichen gibt es Lockerungen. Die Stadt Dortmund gibt einen Überblick über die Änderungen.

Bisher gelten in Dortmund nach wie vor die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Bleibt der Inzidenzwert unter 100, gilt für Dortmund wieder die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Ausgangsbeschränkung von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr entfällt.

Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich entfallen.

Treffen von zwei Haushalten

Im öffentlichen Raum sind Treffen von Angehörigen aus zwei Haushalten wieder zulässig. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Paare gelten – unabhängig von den Wohnverhältnissen – nur als ein Hausstand.

Außengastronomie öffnet für Getestete, Geimpfte und Genesene

Gastronomie in Innenräumen ist weiterhin nicht zulässig. Außengastronomie ist zulässig nur für Geimpfte, Genesene sowie Getestete (gilt für Gäste und Bedienungen). Es bedarf zwingend einer Zuweisung eines Sitzplatzes oder eines Stehplatzes an Theken oder Stehtischen. Eine einfache Rückverfolgbarkeit unter Erfassung des genutzten Tisches ist sicherzustellen. Mindestabstände sind sowohl zwischen den Sitzplätzen am selben oder unterschiedlichen Tischen als auch zwischen Stehplätzen zu wahren, sofern nicht eine bauliche Abtrennung zwischen den Tischen vorhanden ist, die eine Übertragung von Viren verhindert. Für das Personal ist medizinische Maske verpflichtend. Die Erleichterung gilt auch für die beliebten gastronomischen Angebote auf dem Wochenmarkt.

Einkaufen ohne Termin

Für den Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung gehört (Bekleidungsgeschäfte, Schreibwarengeschäfte, Schuhgeschäfte etc.), entfällt die Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung sowie die Testpflicht. Die Personenbegrenzung in den Geschäften wird von bisher einer Person pro 40 qm auf eine Person pro 20 qm gelockert.

Für den Friseurbesuch, bei der Fußpflege und im Nagelstudio ist grundsätzlich kein vorheriger Test mehr erforderlich. Tests bzw. ein Impf-/ Genesenennachweis werden nur noch benötigt, wenn Kund*innen bei der Behandlung nicht/nicht dauerhaft eine Maske tragen.

Erleichterungen für Sport auf Außenanlagen

Kontaktsport im Freien ist möglich:

  • zwischen Personen des eigenen Hausstandes,
  • Personen aus zwei Haushalten ohne Personenbegrenzung plus unbegrenzter Anzahl immunisierter Personen,
  • zwischen immunisierten Personen ohne Begrenzung der Zahl und Hausstände,
  • in Gruppen von max. 25 Personen im Alter bis einschließlich 18 Jahren plus zwei Übungsleiter.

Beim Sport von verschiedenen Gruppen auf einer Sportanlage ist ein Mindestabstand von 5 m einzuhalten. Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen.

Kontaktloser Sport im Freien ist in Gruppen von max. 25 Personen ohne Altersbeschränkung zulässig. Beim Sport von verschiedenen Gruppen auf einer Sportanlage ist ein Mindestabstand von 5 m einzuhalten. Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen.

Leistungs- und Berufssport ist, wie gehabt, weiterhin möglich.

Sport mit Zuschauer*innen wieder möglich - Ausnahme Bundesliga

Zuschauer*innen auf Sportanlagen sind bis max. 100 Personen mit Negativtest, einfacher Rückverfolgbarkeit und Einhaltung des Mindestabstandes zulässig. Bis max. 500 Personen auf fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen (Besetzung im Schachbrettmuster), mit Negativtest, besonderer Rückverfolgbarkeit und Einhaltung des Mindestabstandes.

Freibäder dürfen für Sportschwimmen öffnen

Hallenbäder sind für öffentliches Schwimmen nach wie vor geschlossen. Schul- und Leistungssport, berufsbezogene Schwimmprüfungen sowie Anfänger- und Kleinkinderschwimmausbildung mit max. zehn Kindern sind möglich.

In Freibädern ist das Sportschwimmen mit Negativtest und bei Einhaltung der Mindestabstände möglich. Die Liegewiesen bleiben geschlossen. Anfänger- und Kleinkinderschwimmausbildung mit max. 25 Kindern sind möglich.

Für die Dortmunder Freibäder gilt: Das Freibad Derne hat eine Öffnung angekündigt, das Freibad Stockheide bleibt in der Sommersaison 2021, per Ratsbeschluss, geschlossen. Das Solebad Wischlingen öffnet erst bei einer Inzidenz unter 50. Über die Öffnung der Freibäder Volksbad, Hardenberg, Wellinghofen und Froschloch entscheidet der Betreiber Sportwelt Dortmund gGmbH. Die Liegewiesen dürfen noch nicht wieder genutzt werden.

Events im Freien mit max. 500 belegten Sitzplätzen

Pünktlich zum Beginn der wärmeren Jahreszeit sind Konzerte und Aufführungen im Freien und in geschlossenen Räumen wieder möglich. Im Freien gilt eine Obergrenze von 500 bzw. in geschlossenen Räumen 250 geimpften, getesteten oder genesenen Zuschauer*innen auf Sitzplätzen, deren Daten anhand des Sitzplans erfasst werden müssen.

Städtische Museen öffnen ab 1. Juni

Museen, Kunstausstellungen und Gedenkstätten dürfen wieder für Besucher*innen öffnen. Notwendig sind eine vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung sowie eine Begrenzung auf eine Person pro 20 Quadratmeter.

Die städtischen Museen werden ab Dienstag, 1. Juni, ihre Türen wieder öffnen. Dafür müssen die Besucher*innen vorab ein Zeitfenster buchen (Infos/Tickets: www.dortmunder-museen.de). Geschlossen bleiben weiterhin das Kindermuseum Adlerturm sowie die Städtische Galerie Torhaus Rombergpark. Das Museum Ostwall im Dortmunder U wird erst Mitte Juni mit der neuen Ausstellung "Timm Ulrichs – Willkommen im Museum Ostwall" wieder öffnen.

Lockerungen bei Freizeitangeboten

Im Zoo gilt weiterhin die Terminbuchung und einfache Rückverfolgbarkeit, neu ist hingegen der Verzicht auf Vorlage eines Negativtests. Öffnung der begehbaren Gehege (Ibisvoliere, Eulenvoliere, Felsenkänguruh-Anlage, Streichelgehege) unter Einhaltung der Abstandsregeln, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Besucherbegrenzung (eine Person pro 20 qm). Öffnung der Tierhäuser: Bauernhof, Giraffenhaus Otterhaus unter Einhaltung der Abstandsregeln, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Besucherbegrenzung (eine Person pro 20 qm). Öffnung der Außengastronomie im Zoo für Personen mit Negativtest, festen Sitzplätzen, einfacher Rückverfolgung, Einhaltung des Mindestabstandes

Im Westfalenpark kommt es zur Öffnung des Kindermuseum mondo mio! mit vorheriger Terminbuchung, einfacher Rückverfolgbarkeit, Einhaltung der Mindestabstände, Tragen einer medizinischen Maske und Besucherbeschränkung (max. 1 Person/20 qm). Ebenfalls geöffnet werden Outdoor-Angebote des AGARD Naturschutzhauses und des Regenbogenhauses mit vorheriger Terminbuchung, einfacher Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Mindestabstände. Veranstaltungen können durchgeführt werden, vorausgesetzt: max. 500 Personen mit Negativtest, besonderer Rückverfolgbarkeit, Einhaltung der Mindestabstände u. Sitzplatzbelegung im Schachbrettmuster. Die Öffnung der Außengastronomie ist zulässig für Personen mit Negativtest, festen Sitzplätzen, einfacher Rückverfolgung, Einhaltung des Mindestabstandes.

Das Wilhelm Hansmann Haus und die städtischen Seniorenbegegnungszentren werden zeitnah wieder öffnen und coronakonforme Programme anbieten.

Präsenzunterricht ab 31. Mai

Bis zum 31. Mai findet weiterhin Wechselunterricht statt. Sofern die Inzidenz stabil unter 100 bleibt, kehren ab dem 31. Mai alle Schulen in den Präsenzunterricht zurück, Masken- und Testpflicht gelten jedoch weiter. Die Ganztagsbetreuung kann dann ebenfalls ab dem 31. Mai wieder starten. Auch der Besuch außerschulischer Lernorte ist, im Rahmen des Unterrichts, bei einem Schulbetrieb in vollständiger Präsenz wieder möglich. Schulmensen, Bistros und Kioske dürfen wieder öffnen. Der Sportunterricht kann ab 31. Mai und bei stabiler Inzidenz unter 100 wieder in vollem Umfang erteilt werden, allerdings im Freien. Nur zu Prüfungszwecken und bei schlechtem Wetter kann davon abgewichen werden. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Uneingeschränkte Regelbetreuung in Kitas ab 7. Juni

Die Tagesbetreuung für Kinder läuft bereits seit dem 17. Mai im eingeschränkten Regelbetrieb. Das bedeutet, die Kinder werden in den Kitas weiterhin in getrennten Gruppen betreut, und die Betreuungszeit ist um zehn Stunden pro Woche reduziert. Ab dem 7. Juni werden dann die Kitas wieder in die uneingeschränkte Regelbetreuung starten. Bis zum 1. Juni ermittelt die FABIDO, an welchen FABIDO-Kitas es ggf. zu einer eingeschränkten Betreuung aufgrund der personellen Situation kommen könnte, um die betroffenen Eltern rechtzeitig darüber zu informieren.

Jugendfreizeitstätten öffnen mit Einschränkungen

Die Jugendfreizeitstätten ermöglichen Kindern und Jugendlichen weiterhin Indoor- und Outdoor-Angebote für eine begrenzte Personenzahl, digitale Angebote sowie Kreativangebote zum Mitnehmen. Im Keuninghaus hat der Kinder- und Jugendbereich bereits wieder mit Einschränkungen geöffnet. Mit Open-Air-Konzerten und Ausstellungen startet dort demnächst auch das Kulturprogramm wieder.

Weitere Lockerungen wird es erst geben, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz nachhaltig unter 50 gefallen ist.

Weitere Informationen

Tagesaktuelle Entwicklungen sind im News-Ticker zum Coronavirus in Dortmund zu lesen.

Eine Übersicht, welche Regeln bei einer anhaltenden Inzidenz unter 100 für Freizeit- und Vergnügungsstätten, Handel und Märkte, Kultur und Sport gelten, steht als PDF zum Download zur Verfügung. Detaillierte Informationen sind auf der Internetseite des Landes NRW zu finden.

Weiterführende Informartionen sind unter dortmund.de/corona aufgeführt.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.