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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Starkregen

Land NRW begrenzt Hochwasserhilfe: Kein Anspuch für betroffene Dortmunder*innen

Nachricht vom 04.08.2021

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Juli verschiedene Soforthilfen für Bürger*innen und Wirtschaftsunternehmen sowie für besonders betroffene Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro beschlossen. Auch sollen Bundesleistungen in gleicher Höhe über die Länder bereitgestellt werden. NRW hat beschlossen, dass Dortmund keine Hilfe beantragen kann.

Ein Feuerwehrmann im Einsatz

In Dortmund-Persebeck hat die Feuerwehr mit mehreren Einheiten gegen Wassermassen gekämpft. Ein Bachlauf trat über die Ufer.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Feuerwehr Dortmund

Richtlinien auf Grundlage der einschlägigen Regelungen in der Landeshaushaltsordnung sehen Geldleistungen zur Milderung der entstandenen Schäden vor. Die Soforthilfe für Bürger*innen wird als Starthilfe gewährt, um bei akuten Notlagen (Zerstörung von Hab und Gut) eine erste finanzielle Überbrückung zu ermöglichen.

Es geht dabei um existenzielle Notlagen, denen Betroffene bei der Unterkunft oder in der Lebensführung ausgesetzt sind. Das Land hat klargestellt, dass es sich vorliegend um "Billigkeitsleistungen" handelt, auf die kein Anspruch besteht und die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erbracht werden.

Dortmunder Bürger*innen können keine Hilfe beantragen

Die Hilfe können Menschen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben.

Um welche Kommunen es sich handelt, ergibt sich aus der Anlage zwei zur Richtlinie über die Gewährung der Hilfsleistung. Dortmund zählt nicht zu den Kommunen, d. h., die Nothilfen können von Dortmund Bürger*innen nicht beantragt bzw. können ihnen nicht bewilligt werden. Ebenfalls gibt es keinen Anspruch betroffener Bürger*innen oder Unternehmen gegen die Stadt Dortmund.

Jobcenter prüft Anspruch von Menschen mit geringem Einkommen

Wenn Menschen nur über geringe Einkünfte verfügen oder bereits Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen, besteht die Möglichkeit, sich an das Jobcenter Dortmund oder ans Sozialamt Dortmund zu wenden.

Dort wird geprüft, ob eine Hilfe - etwa für einmalige Leistungen für Hausrat oder Bekleidung - möglich ist.

  • Wenn eine Beratung zu den Hilfsmöglichkeiten durch das Jobcenter Dortmund für erwerbstätige Haushalte oder Leistungsbeziehende gewünscht ist, ist dies unter der Rufnummer 0231 842 1177 möglich. Wenn ein persönlicher Ansprechpartner gewünscht wird, kann die Kontaktaufnahme auch über die Internetseite www.jobcenterdortmund.de erfolgen.
  • Wird eine Beratung zu Hilfsmöglichkeiten über die Sozialhilfe gewünscht, erfolgt die Kontaktaufnahme unter der Rufnummer 0231 50-25203. Es kann auch eine E-Mail an sozialamt502@stadtdo.de geschickt werden.

Die Antragsteller*innen der bisher eingegangenen rund 30 Anträge, welche mit dem Antragsvordruck des Landes an das Sozialamt geschickt wurden, werden in Kürze eine leider negative Antwort erhalten. In den Fällen von Sozialleistungsbezug sind die entsprechenden Einzelfallprüfungen bereits eingeleitet bzw. bearbeitet.

Die Stadt Dortmund bittet um Verständnis dafür, dass jenseits der beschriebenen Möglichkeiten keine Landessoforthilfe bewilligt werden kann.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.