Coronavirus
Zutritt zu städtischen Hallenbädern, Kultur- und Freizeiteinrichtungen nur mit 2G-Nachweis
Wer ab Mittwoch, 17. November, eine städtische Kultur-, Freizeit- oder Sporteinrichtung wie ein Museum, den Zoo oder ein Hallenbad besuchen möchte, der muss einen 2G-Nachweis (genesen oder geimpft) vorweisen. Die Inzidenz in Dortmund liegt momentan bei 191,6.
Die Inzidenzwerte in Dortmund sind innerhalb einer Woche von 128,9 auf 191,6 geklettert. Besonders besorgniserregend für Gesundheitsamtsleiter Dr. Frank Renken: Die Inzidenz in der Altersgruppe der 40 bis 50-jährigen und die Impfdurchbrüche bei Über-80-jährigen.
"In der jungen Altergruppe von sechs bis zehn Jahren haben wir eine Inzidenz von rund 500, hier sind die Krankheitsverläufe allerdings nicht schwerwiegend und eine Erkrankung bildet häufig keine Symptome aus; bei den 40 bis 50-jährigen ist das schon anders", schildert Dr. Frank Renken. Der Inzidenzwert bei den Über-80-jährigen sei ebenfalls bereits über die 100 gestiegen. Daran ließe sich erkennen, dass der Impferfolg sechs Monate nach der Erstimpfung nachlässt und eine Booster-Impfung wichtig werde. Auch die Krankenhausfälle würden in Zukunft noch deutlich ansteigen, meint Renken. "Wir haben jetzt schon Zahlen wie zu Hochzeiten der vierten Welle."
Dr. Renkens Appell an alle Angehörigen von Menschen in Pflegeeinrichtungen lautet: "Lassen Sie sich vor Ihrem Besuch in der Pflegeeinrichtung testen, auch wenn Sie bereits geimpft und genesen sind." So könne der*die Angehörige eine unerkannte Infektion mit dem Coronavirus durch einen Impfdurchbruch feststellen.
2G für Über-18-Jährige
Die hohen Inzidenzwerte und die Anzahl der Impfdurchbrüche sind Gründe genug für Dortmunds Stadtspitze, die nötigen Konsequenzen zu ziehen. Ab Mittwoch, 17. November, gilt im gesamten Stadtgebiet die 2G-Regel (geimpft, genesen) für städtische Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Das hat der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am Dienstag, 16. November, beschlossen.
Den 2G-Nachweis benötigen alle Besucher*innen ab 18 Jahren. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche, für die nach wie vor die 3G-Regel gilt. Sie gelten durch Testungen in Schule und Kita als getestet. Schwangere sowie Menschen, denen aus ärztlich bescheinigten Gründen eine Impfung nicht empfohlen wird, können mit einem entsprechenden Testnachweis die Angebote nutzen.
Oberbürgermeister Westphal sprach sich darüber hinaus für eine generelle Maskenpflicht in Fußgängerzonen in Dortmund aus, die derzeit mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt und dann gegebenenfalls wieder eingeführt wird. In den jeweiligen Kassenbereichen, in den Toilettenanlagen, in den Tierhäusern und beim Unterschreiten des Mindestabstandes ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin Pflicht.
Die 2G-Regel in Dortmund gilt ab Mittwoch, 17. November, in folgenden Einrichtungen:
- im Konzerthaus Dortmund, im Theater Dortmund und in den städtischen Museen ,
- bei städtischen Veranstaltungen,
- in den städtischen Hallenbädern,
- im Zoo Dortmund und im Westfalenpark,
- in der Stadt- und Landesbibliothek.
Ausgeschlossen von der 2G-Regel sind Bildungseinrichtungen wie VHS, Musikschule oder das Stadtarchiv. Die städtischen Sportanlagen – unter anderem Sporthallen und Sportplätze - sind ebenfalls nicht betroffen. Ab Donnerstag, 18. November, eröffnet die Dortmunder Weihnachtsstadt. Auch hier gilt die 2G-Regel.
Regelung kommt bald für ganz NRW
Wenige Stunden nach der Pressekonferenz des Verwaltungsvorstands äußerte sich Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst und kündigte für das gesamte Bundesland an, 2G flächendeckend im Freizeitbereich einzuführen. Dies sei einschließlich für Gastronomie und Weihnachtsmärkten zu verstehen. Ein sogenanntes 2G-plus (genesen oder geimpft plus getestet) werde es zum Beispiel bei Karnevalsfeiern geben.
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Text: Kira Hibbeln
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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