Friedensplatz altes Stadthaus

Nachrichtenportal

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Coronavirus

Für den Besuch in Zoo und Westfalenpark gilt ab dem 17. November die 2G-Regel

Nachricht vom 17.11.2021

Der Zoo sowie der Westfalenpark sind ab Mittwoch, 17. November, nur noch für geimpfte oder genesene Besucher*innen zugänglich. Die 2G-Pflicht gilt für alle Menschen ab dem 18. Lebensjahr. Um die Kontrollen durchführen zu können, ist der Eintritt in den Park ab sofort nur noch eingeschränkt möglich.

Der Westfalenpark und der Zoo sind ab sofort nur noch für geimpfte oder genesene Besucher*innen zugänglich. Die 2G-Pflicht gilt für alle Menschen ab dem 18. Lebensjahr. Unter 18-Jährige, Schwangere sowie Menschen, denen aus ärztlich bescheinigten Gründen eine Impfung nicht empfohlen wird, können mit einem entsprechenden Testnachweis die Angebote nutzen. In den jeweiligen Kassenbereichen, in den Toilettenanlagen des Zoos und des Westfalenparks, in den Tierhäusern und beim Unterschreiten des Mindestabstandes ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin Pflicht.

Die Beschränkung auf 2G gilt auch für den Besuch und die Nutzung aller Einrichtungen im Westfalenpark sowie für die Teilnahme an Veranstaltungen und Seminaren im Bildungsforum Schule, Natur, Umwelt (BSNU) im Botanischen Garten Rombergpark.

Im Zoo werden die 2G-Nachweise ebenfalls am Eingang kontrolliert. Die Tierhäuser sind grundsätzlich geöffnet, lediglich das Amazonashaus (unzureichende Belüftungsmöglichkeit) und das Regenwaldhaus "Rumah hutan" (unzureichende Belüftungsmöglichkeit, Ansteckungsgefahr für Menschenaffen) bleiben geschlossen.

Eingeschränkter Eintritt in den Park

Um die Kontrollen an den Eingängen des Westfalenparks durchführen zu können, ist der Eintritt in den Park ab sofort nur noch eingeschränkt möglich. Die Eingänge Ruhrallee und Baurat-Marx-Allee sind täglich von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. An den Eingängen Buschmühle und Florianstraße ist der Eintritt täglich bis 20:00 Uhr möglich.

Zusätzlich sind an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Eingänge Hörde und Blütengärten sowie - nur für Inhaber*innen einer Jahreskarte - der automatische Eingang an der Parkakademie geöffnet. Die Eingänge Blütengärten, Hörde und ParkAkademie bleiben montags bis freitags geschlossen.

Inhaber*innen von Jahreskarten oder des Dortmund-Passes ohne gültigen 2G-Nachweis haben bis auf Weiteres keinen Zutritt zum Westfalenpark, Zoo oder zu den städtischen Bädern. Auch der Kauf einer Jahreskarte ist nur gegen Vorlage eines 2G-Nachweises (Impfbestätigung, Genesung) möglich.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.