Coronavirus
Ab 17. November gilt 2G-Regel für städtische Kultureinrichtungen und Veranstaltungen
In Dortmund gilt ab Mittwoch, 17. November, die 2G-Regel für die städtischen Museen. Das hat die Verwaltungsspitze der Stadt am Dienstag, 16. November, beschlossen. Einen 2G-Nachweis benötigen alle Besucher*innen ab 18 Jahren; für Kinder und Jugendliche gilt die 3G-Regel. Schüler*innen gelten als getestet.
Die 2G-Regel gilt im Konzerthaus Dortmund, im Theater Dortmund, bei allen städtischen Veranstaltungen und bei Veranstaltungen in städtischen Gebäuden sowie in den städtischen Museen. Dazu gehören Dortmunder U, Museum für Kunst und Kulturgeschichte, Naturmuseum, Brauerei-Museum, Hoesch-Museum, Westfälisches Schulmuseum, schauraum: comic + cartoon und die Gedenkstätte Steinwache. Das Kindermuseum Adlerturm ist derzeit noch geschlossen.
Update vom 25. November 2021 - 2G auch in Musikschule und in Bibliotheken:
Die 2G-Regel gilt ab sofort auch für den Besuch in den Bibliotheken. Das ergibt sich aus der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Wer die Zentralbibliothek oder die Stadtteilbibliotheken, das Institut für Zeitungsforschung oder das Fritz-Hüser-Institut besuchen will, muss also vollständig geimpft sein oder eine Genesung nachweisen können. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 15 Jahren.
Außerdem müssen die Besucher*innen weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln nach der Coronaschutzverordnung einhalten und einen medizinischen Mund- und Nasenschutz auch an den Arbeitsplätzen und auf den festen Sitzplätzen tragen. Wegen der aktuell gültigen Regeln können die Leihfristen entliehener Medien über die sonst möglichen Verlängerungszeiträume hinaus telefonisch verlängert werden.
Für den Zugang in die Musikschule Dortmund benötigen alle Schüler*innen einen 2G-Nachweis. Ausgenommen sind Schüler*innen bis einschließlich 15 Jahren. Die Kontrolle erfolgt unverändert durch die Lehrkräfte. Schüler*innen, die ihren 2G-Status nicht nachweisen können, können im Einvernehmen mit der jeweiligen Lehrkraft digital unterrichtet werden.
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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