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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Bürgerservice

Wohngeld wird ab Januar 2022 erhöht - mehr Menschen sind berechtigt

Nachricht vom 20.12.2021

Die Wohngeldleistungen werden ab Januar 2022 automatisch erhöht. Für die bisherigen Wohngeldempfänger*innen steigt das Wohngeld im Durchschnitt um rund 13 Euro pro Monat. Auch viele einkommensschwache Haushalte können erstmals Wohngeld erhalten, die bisher keinen Anspruch hatten.

Wer ab Januar 2022 erstmalig Wohngeld beziehen möchte, muss den Antrag bis spätenstens 31. Januar 2022 stellen. Antragsformulare können im Formular-Service der Stadtverwaltung abgerufen werden. Unter der 0231 50-13276 können allgemeine Fragen zum Thema Wohngeld beantwortet und ebenfalls Antragsformulare angefordert werden.

Anträge auch auf Postweg möglich

Weiterhin können Erstanträge mit Anlagen nach zusätzlicher Registrierung auch im Serviceportal online eingereicht werden. Selbstverständlich ist auch der Postweg möglich – ebenso wie der Einwurf eines Umschlags in die städtischen Hausbriefkästen. In diesen Fällen erhalten die Antragsteller*innen kurzfristig eine Eingangsbestätigung über den Postweg zurück.

Der Bundestag hatte 2019 beschlossen, die Wohngeldleistungen für Mieter*innen und Eigentümer*innen von Wohnraum regelmäßig alle zwei Jahre an die steigende Miet- und Einkommensentwicklung anzupassen. Folglich wird das Wohngeld erstmals zum 1. Januar 2022 automatisch erhöht.

Automatische Erhöhung für Wohngeldbezieher*innen

Wichtig zu wissen: Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen ab Januar 2022 automatisch die erhöhten Leistungen. Ein neuer Antrag ist nicht notwendig.

Die Wohngeldstelle des Amtes für Wohnen ist bemüht, über die gestellten Anträge zeitnah zu entscheiden. Die Bearbeitung der gestellten Anträge erfolgt bei Vorlage der vollständigen Unterlagen in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen. Sollte es dennoch zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung kommen, bittet die Wohngeldstelle hierfür vorsorglich um Verständnis.

Zum Thema

Die Höhe des Wohngeldes ist von vielen Faktoren abhängig. Es besteht die Möglichkeit über den Wohngeldrechner NRW eine unverbindliche Wohngeldberechnung vorzunehmen. Im Anschluss an diese Berechnung kann direkt ein Online-Antrag gestellt werden.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.