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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Raumplanung

Bürger*innen dürfen sich zum Regionalplan Ruhr zum zweiten Mal online beteiligen

Nachricht vom 24.01.2022

Die Zuständigkeit für die Regionalplanung der Metropole Ruhr obliegt seit 2009 dem Regionalverband Ruhr (RVR). Nach mehr als 40 Jahren soll ein neuer Regionalplan für das gesamte Ruhrgebiet erstellt werden. Bürger*innen haben Mitspracherecht im Beteiligungsverfahren.

Regionalverband Ruhr (RVR)

Der Regionalplan Ruhr wird in einem laufenden Aufstellungsverfahren erarbeitet.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Regionalverband Ruhr (RVR)

Raumordnungspläne sind zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Pläne. In NRW gehören dazu insbesondere der Landesentwicklungsplan NRW und die Regionalpläne. Regionalpläne sind das zentrale Steuerungsinstrument zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Sie schaffen nachhaltige Rahmenbedingungen für die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) sowie für fachrechtliche Genehmigungsverfahren.

Zweite Beteiligung startet am 24. Januar

Im Rahmen einer ersten Beteiligung sind rund 5.000 Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen eingegangen, die die Regionalplanungsbehörde gesichtet und aufbereitet hat. Die Belange wurden in einen umfassenden Abwägungsprozess eingestellt und haben zu einer erneuten Prüfung insbesondere der textlichen und zeichnerischen Festlegungen geführt.

Der überarbeitete Entwurf des Regionalplans Ruhr, seine geänderte Begründung und der Umweltbericht werden in der Zeit vom 24. Januar bis einschließlich zum 29. April öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt ausschließlich elektronisch.

Ein festgelegter Regionaler Kooperationsstandort

Auf Dortmunder Stadtgebiet gibt es mit "Groppenbruch" lediglich einen festgelegten Regionalen Kooperationsstandort. Dieser ist sowohl im Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund, westlicher Teil als auch im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund planungsrechtlich (bis auf eine etwa 1 ha große Grünfläche) als gewerbliche Fläche gesichert. Die geplante Festlegung entspricht damit den Planungsabsichten der Stadt Dortmund.

Im Rahmen der Herleitung des Flächenbedarfs für die Regionalen Kooperationsstandorte wurden Ansiedlungsfälle von mindestens 8 ha vorgesehen. Im Zuge von Anregungen und Hinweisen aus dem ersten Beteiligungsverfahren zum Regionalplan Ruhr wurde eine Reduzierung der Ansiedlungsschwelle von 8 ha auf 5 ha vorgenommen, um der Marktgängigkeit der Standorte gerecht zu werden. Diese Vorgehensweise wird von der Stadt Dortmund – im Grundsatz – unterstützt.

Zum Thema

Ein Druckexemplar der Unterlagen liegt in der Bibliothek des Regionalverbands Ruhr zur Einsichtnahme bereit. Einen schnellen und bequemen, digitalen Abruf des Regionalplan Ruhr-Entwurfs, der Begründung und des Umweltberichts, finden Sie online.

Dieser Beitrag befasst sich mit einem Kooperationsprojekt unter Beteiligung der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.