Bildung
In Dortmund wachsen Kinder über sich hinaus: Kindercampus soll mehr Bildungsgerechtigkeit schaffen
Die Stadt plant die Entwicklung von zwei Kindercampus-Modellstandorten. Hier sollen neue Formen der Zusammenarbeit erprobt werden, die für mehr Bildungsgerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen mit ihren Familien sorgen. Zusätzlich soll es eine "Servicestelle Bildungspartnerschaften" geben.

An der Stift-Grundschule in Hörde und an der Westhausen-Grundschule in Westerfilde sollen zwei Modellstandorte für einen Kindercampus entstehen.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): stock.adobe.com / Kzenon
Am Dienstag, 22. März, hat der Verwaltungsvorstand den Planungen zugestimmt. Modellstandorte sollen die Stift-Grundschule in Hörde und die Westhausen-Grundschule in Westerfilde werden. Gemeinsam mit den Partner*innen der frühkindlichen Bildung und der Jugendhilfe sollen Kinder in den Ganztags-Grundschulen von Anfang an vielseitige Unterstützung bekommen.
"Unser Ziel ist es, uns um bestmögliche Bedingungen für das bestmögliche Aufwachsen und eine durchgängige Bildungsbiografie aller Kinder und Jugendlichen zu kümmern", erläutert Oberbürgermeister Thomas Westphal, "nur in gemeinsamer Verantwortung aller Beteiligten können wir effiziente Strategien entwickeln und die passenden Unterstützungsangebote schaffen.“
Campusmanager*in übernimmt Koordinierung
"Wir wollen mit der Entwicklung dieser Standorte in Hörde rund um die Stift-Grundschule und in Westerfilde rund um die Westhausen-Grundschule unseren Ansatz der integrierten Bildungs- und Jugendhilfeplanung praktisch erproben und umsetzen und unsere Erfahrungen auf weitere Standorte übertragen", ergänzte Schuldezernentin Daniela Schneckenburger.
Übergeordnetes Projektziel des Kindercampus' ist, mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit für Kinder zu schaffen. Die Koordination der Angebote übernimmt an jedem Standort ein*e Campus-Manager*in.
Die Planungen sehen vor, dass die Angebote über die Regelinstitutionen vermittelt werden und direkt im Stadtteil stattfinden. So können Kinder und Jugendliche mit ihren Familien einfach erreicht werden. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird nach und nach eine Ganztagsbetreuung in allen Grundschulen eingeführt. Dabei geht es um mehr Betreuungsplätze und mehr Qualität in der Betreuung. Die Bildungs-Angebote können auch deshalb besser gestaltet werden, da bald noch mehr Kinder am offenen Ganztag teilnehmen.
Die Stadt Dortmund nutzt ihre etablierte Struktur der Bildungs- und Jugendhilfeplanung. Diese sieht ein gesamtstädtisches Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsverständnis als Basis aller ihrer Aktivitäten für Kinder und Jugendliche und ihren Familien in Dortmund.
„Servicestelle Bildungspartnerschaften“
Um den gesamtstädtischen Qualitätsentwicklungsprozess weiter zu unterstützen, soll eine "Servicestelle Bildungspartnerschaften" entstehen. Sie soll den Bildungseinrichtungen beispielsweise mit verständlicheren Formularen und untereinander abgestimmten Antragsverfahren einen möglichst einfachen Zugang zu Fördermöglichkeiten eröffnen.
Dort finden Bildungspartner*innen wie Träger oder Vereine und Bildungseinrichtungen bei der Abwicklung und beim Controlling von Fördermitteln sowie beim Aufsetzen von Projektstrukturen und Kooperationsvereinbarungen Unterstützung.
Die "Servicestelle Bildungspartnerschaften" hat als Schnittstelle zudem die Aufgabe, eine geordnete Übersicht vorhandener Angebote zu erstellen und diese zentral koordiniert in die Bildungsinstitutionen zu vermitteln.
Die "Servicestelle Bildungspartnerschaften" kann an die ersten positiven Erfahrungen der operativen Umsetzung des "Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund" anknüpfen. Hier gelingt es, die Fördermittel aus dem "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona" zentral koordiniert von einer Koordinierungsstelle von Jugendamt und Fachbereich Schule im Regionalen Bildungsnetz einzusetzen und abzuwickeln. Diese Struktur soll genutzt und in Richtung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften" ausgeweitet werden.
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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