Wahlen
Stadt Dortmund informiert zur Landtagswahl am 15. Mai
Die rund 405.000 Dortmunder Wahlberechtigten sind am Sonntag, 15. Mai 2022, aufgerufen, zwei Stimmen bei der Landtagswahl abzugeben. Gewählt wird in den vier Dortmunder Wahlkreisen 111 Dortmund I, 112 Dortmund II, 113 Dortmund III und 114 Dortmund IV.
Für die Landtagswahlen hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen im Februar 2021 die Abgrenzungen der Landtagswahlkreise verändert. Die aktuellen Grenzen der Landtagswahlkreise der Stadt Dortmund sind im Internet unter wahlen.dortmund.de in einer interaktiven Karte abrufbar.
Was wird gewählt?
Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des Landtages NRW gewählt. Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen, die Erststimme für einen Kreiswahlvorschlag (Direktkandidat*in) und die Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.
Mit der Erststimme werden die Abgeordneten des Landtages direkt in den 128 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt. Mit der Zweitstimme werden weitere Kandidat*innen nach Verhältniswahlgrundsätzen aus den zugelassenen Landeslisten der Parteien gewählt. Bei der Berechnung der Sitzverteilung wird von 181 Sitzen insgesamt ausgegangen.
Wer ist zur Landtagswahl wahlberechtigt?
Wahlberechtigt zur Landtagswahl in einem der Dortmunder Landtagswahlkreise ist, wer am 15. Mai 2022
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit dem 29. April 2022 in Dortmund seine Hauptwohnung hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlbenachrichtigung
Für die am 15. Mai 2022 stattfindende Landtagswahl werden in der 15. Kalenderwoche (Werktage 11. bis 14. April) Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Wer bis zum 24. April keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und meint, in Dortmund wahlberechtigt zu sein, kann sich unter der Rufnummer 0231 50- 10931 informieren. Unter dieser Rufnummer können auch alle anderen Auskünfte zur Wahl eingeholt werden.
Wo kann gewählt werden?
Das Dortmunder Stadtgebiet ist in insgesamt 386 Stimmbezirke aufgeteilt. Der örtliche Wahlraum ist auf den Wahlbenachrichtigungen eingetragen. Der Eintrag des Wahlraums auf der Wahlbenachrichtigung sollte unbedingt beachtet und die Wahlbenachrichtigung zur Wahl mitgebracht werden. Jede wahlberechtigte Person muss sich im Wahlraum mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können, falls der Wahlvorstand dies verlangt. Wer keine Wahlbenachrichtigung (mehr) besitzt, kann sich mit Hilfe der Wahlraumsuche unter wahlen.dortmund.de den für den Hauptwohnsitz zuständigen Wahlraum anzeigen lassen. Auch ohne Wahlbenachrichtigung ist die Stimmabgabe im Wahlraum dann mit einem amtlichen Lichtbildausweis möglich.
Wie geht das mit der "Briefwahl"?
Für die Teilnahme an der Briefwahl muss ein Wahlschein beantragt werden. Dortmunder Wahlberechtigte haben verschiedene Möglichkeiten, die Ausstellung eines Wahlscheines zu beantragen.
Briefwahlantrag-Online
Ab dem 11. April 2022 steht auf wahlen.dortmund.de der "Briefwahlantrag-Online" zur Verfügung. Die Bürgerdienste empfehlen, mit den Daten auf der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen per Internet zu beantragen. Neben der persönlichen Beantragung im Briefwahlbüro ist dies der schnellste Weg, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten.
Persönliche Beantragung / Briefwahlbüro
Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und schon vor Ort wählen möchte, kann dies ausschließlich im Kommunalen Wahlbüro tun.
Ab dem 12. April 2022 ist das Kommunale Wahlbüro, Königswall 25-27, 44137 Dortmund, geöffnet. Der Zugang erfolgt über den Nebeneingang des Gebäudes, der sich ebenfalls am Königswall befindet.
Das Briefwahlbüro ist montags, dienstags und mittwochs von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Antrag auf der Wahlbenachrichtigung
Mit der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen ebenfalls beantragt werden. Der entsprechende Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Zusendung des Antrags an das Kommunale Wahlbüro kann in einem handelsüblichen Umschlag vorgenommen werden, der ausreichend zu frankieren ist. Bei dieser Antragsform ist zu beachten, dass es durch den Postweg und manuelle Bearbeitungszeiten länger als beim Briefwahlantrag-Online dauert bis die Briefwahlunterlagen zugesendet werden können. Die Bürgerdienste empfehlen daher, mit der Wahlbenachrichtigung den Briefwahlantrag-Online zu nutzen.
Briefwahlantrag mit dem Formular zum Ausdrucken
Wer noch nicht im Besitz der Wahlbenachrichtigung ist, aber bereits Briefwahlunterlagen beantragen will, kann das Antragsformular unter wahlen.dortmund.de nutzen. Das Formular kann am Computer ausgefüllt werden. Es muss dann allerdings ausgedruckt und unterschrieben werden. Anschließend kann es per Post an die angegebene Adresse oder eingescannt per Mail an wahlen@stadtdo.de geschickt werden. Auch bei dieser Antragsform ist zu beachten, dass es durch den Postweg und manuelle Bearbeitungszeiten länger als beim Briefwahlantrag-Online dauert bis die Briefwahlunterlagen zugesendet werden können.
Bis wann kann Briefwahl beantragt werden?
Es besteht bis zum 13. Mai 2022, 18:00 Uhr, die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Für die persönliche Beantragung ist das Kommunale Wahlbüro an diesem Tag (Freitag) bis um 18:00 Uhr geöffnet.
Ein Antrag zur Übersendung von Briefwahlunterlagen sollte jedoch so rechtzeitig gestellt werden, dass unter Berücksichtigung der erforderlichen Postwege ein Eingang der Wahlbriefe bis zum Wahltag sichergestellt ist. Ab dem 12. Mai 2022 wird daher empfohlen, die Unterlagen persönlich im Kommunalen Wahlbüro, Königswahl 25-27, 44137 Dortmund, zu beantragen. Aus diesem Grund besteht auch nur bis zum 12. Mai die Möglichkeit, den Briefwahlantrag-Online zu nutzen.
Nach dem 13. Mai 2022 können nur noch Anträge berücksichtigt werden, wenn jemand am Wahlwochenende erkrankt ist und ein ärztliches Attest über die am Wahlwochenende aufgetretene Erkrankung nachweisen kann.
Die Ersatzausstellung von Wahlscheinen, die nachweislich nicht zugestellt wurden, ist bis Samstag, 14. Mai 2022, um 12:00 Uhr, im Kommunalen Wahlbüro am Königswall möglich.
Wahlhelfer*innen
Für die Abwicklung der Landtagswahl 2022 kommen in den 386 Wahlräumen und den 182 Briefwahlbezirken rund 4.000 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen zum Einsatz. Die Briefwahlbezirke werden wie zuletzt in den Westfalenhallen ausgezählt. Das Kommunale Wahlbüro freut sich in diesem Jahr über zahlreiche freiwillige Meldungen, sodass aktuell ein guter Stand für die Besetzung der Dortmunder Wahlräume und Briefwahlbezirke erreicht ist.
Zum Thema
Wer sich noch freiwillig als Wahlhelfer*in melden möchte, kann dies über das Online-Anmeldeformular oder telefonisch tun. Ein Einsatz am Wunschort kann jedoch nicht in jedem Fall garantiert werden
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
Readspeaker