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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Verkehr

Tiefbauamt beginnt mit viertem Bauabschnitt in der Steinstraße

Nachricht vom 22.04.2022

Das Tiefbauamt der Stadt Dortmund hatte im Februar mit den Arbeiten für die Fahrbahnerneuerung auf der Steinstraße zwischen Leopoldstraße und Kurfürstenstraße begonnen. Der vierte Bauabschnitt beginnt am Montag, 25. April. Ab Samstag, 23. April, um 6:00 Uhr, sind der Busbahnhof und der Parkplatz an der Steinstraße voll gesperrt.

Die Bautätigkeiten wurden in fünf Bauabschnitten mit einer einspurigen Verkehrsführung je Fahrtrichtung geplant. Der dritte Bauabschnitt wird in der 16. KW beendet. Die Asphaltarbeiten starteten am Mittwoch, 20. April, und dauern voraussichtlich zwei Tage.

Der vierte Bauabschnitt beginnt am Montag, 25. April. Dies ist der südliche Bereich zwischen Kurfürstenstraße bis zur Einmündung Quadbeckstraße auf Höhe des Busbahnhofs. Daraufhin erfolgt der südliche Bauabschnitt östlich des Busbahnhofs über den Einmündungsbereich der Quadbeckstraße bis zur Leopoldstraße.

Bereits am Freitag, 22. April, beginnen die Arbeiten zur Umstellung der Verkehrsregelung. Ab Samstag, 23. April, um 6:00 Uhr, sind der Busbahnhof und der Parkplatz an der Steinstraße voll gesperrt. Eine Ersatzhaltestelle für die Reisebusse wird an der Grünen Straße eingerichtet. Diese befindet sich auf der südlichen Fahrbahn zwischen der Schützenstraße und der LKW-Zufahrt der Deutschen Post. Die Linienbusse der DSW21 sind in dieser Bauphase nicht betroffen.

Das Tiefbauamt hofft weiterhin auf das positive Mitwirken der Anlieger*innen, so dass die Arbeiten ohne Behinderungen voranschreiten können. Laut dem aktuellen Bauzeitenplan kann die Maßnahme voraussichtlich schon Anfang August beendet werden. Während der Bauzeit bleiben die Zufahrten der angrenzenden Grundstücke für die Anlieger erreichbar. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens ist mit Behinderungen und zeitlichen Verzögerungen zu rechnen.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.