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Digitale Stadtverwaltung

KFZ-Anmeldung und Co. online erledigen - das Serviceportal der Stadt Dortmund macht es möglich

Nachricht vom 09.06.2022

Ehe anmelden oder Hundemarke beantragen? In Dortmund ist das bereits digital möglich – in anderen Kommunen ist noch der Weg ins Amt nötig. Um das Niveau bundesweit zu vereinheitlichen, sieht das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor, dass gewisse Services bis Ende 2022 digital zur Verfügung stehen müssen.

Personaldezernent Christian Uhr stellt die Kampagne vor, die auf die vielen Online-Service-Leistungen der Stadt hinweisen sollen.

Personaldezernent Christian Uhr stellt die Kampagne vor, die auf die vielen Online-Service-Leistungen der Stadt hinweisen sollen.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund / Angela Seger

Das OZG sieht vor, dass alle Kommunen ihre Leistungen bis zum 31. Dezember 2022 als digitale Dienstleistung zur Verfügung stellen. Entsprechend hat sich die Stadtverwaltung Dortmund vorbereitet und setzt das OZG amtsweise nach einem Phasenmodell um. Viele Leistungen, wie z. B. das Beantragen von Wohngeld, waren schon vor der Gesetzesneuerung im Serviceportal der Stadt Dortmund möglich. Mittlerweile zeigt sich das Serviceportal im neuen Design und mit mehr Funktionen.

Die Stadt geht derzeit noch weitere Schritte in Sachen Digitalisierung von Dienstleistungen, um zukünftig noch öfter den Gang ins Bürgerbüro überflüssig zu machen. “Wir haben einen unwahrscheinlichen Schub bei der Digitalisierung hingelegt", betont Personaldezernent Christian Uhr. Dabei liegen die Vorteile der Online-Services auf der Hand: Leistungen können rund um die Uhr und ortsunabhängig beantragt werden. Analog blieben die Services selbstverständlich dennoch als zweite Möglichkeit erhalten, so Uhr: "Auch wenn wir immer digitaler werden, die Option, Anträge in Papierform oder persönlich zu stellen, bleibt natürlich weiterhin bestehen."

OZG in Eigenregie umgesetzt

Bis zum Ende des Jahres 2022 werden voraussichtlich 75 OZG-Leistungen online zur Verfügung gestellt. Auch wenn das kommunale Ziel 2022 nicht umfänglich erreicht wird, leistet die Stadtverwaltung Dortmund in den vergangenen Jahren Enormes hinsichtlich der Digitalisierung. Die Entwicklung der 75 OZG-Leistungen erfolgte in Eigenregie und -finanzierung. "Wir bekommen leider keine Gelder oder Ressourcen für Personal oder Technik vom Land", erklärt Stadtrat Uhr.

Formulare testen und verbessern

Bürgerdienste sind für Bürger*innen da – daher beteiligte die Stadtverwaltung Dortmund bei der Entwicklung der Online-Formulare insbesondere die Bürger*innen. Nach einer Registrierung im städtischen Mitmachpool "mitWIRken" haben Interessierte die Möglichkeit, Formularentwürfe zu erhalten, zu testen und schließlich zu bewerten. Seit dem Jahreswechsel konnten so schon weit über 400 Rückmeldungen für die Weiterentwicklung der Online-Services genutzt werden. Über "mitWIRken" haben alle Bürger*innen auch die Möglichkeit, weitere Mitmach- und Beteiligungsangebote der Stadt zu nutzen.

Zahlreiche digitale Services verfügbar

Nach dem Relaunch des städtischen Serviceportals stehen insgesamt 141 Leistungen als Online-Service zur Verfügung. Zuletzt wurden die Leistungen "Ärztliches Gesundheitszeugnis" und "Abmeldung Musikschule" bereitgestellt. Die Infrastruktur ist vorhanden, daher existiert bereits eine Reihe von digitalen Services, die laut OZG nicht verfügbar stehen müssen. "Und das ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange, es werden noch eine ganze Reihe von Services hinzukommen", bekräftigt Thomas Uhlmann, Projektleiter OZG. "Die Ausweitung des digitalen Angebotes über die vom OZG vorgesehen Leistungen entspricht dem Selbstanspruch an uns als Stadt, den Bürger*innen das Leben zu vereinfachen und immer mehr Services digital anzubieten", so Uhlmann.

Um die Dienstleistungen auf dem neuen Portal nutzen zu können, ist eine Registrierung mit allen Personendaten notwendig. Der Großteil der Leistungen ist jedoch mit einer einfachen Anmeldung (Name, E-Mail) möglich. "Beim Thema Online-Bezahlung sind wir dran. Das E-Payment wollen wir an mehreren Stellen anbieten, müssen aber natürlich die Sicherheit der User*innen-Daten im Auge behalten", erklärt Christian Uhr.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.