Kultur
Vierte Gedenk-und Erinnerungsreise des Riga-Komitees nach Riga
Zehntausende jüdische Menschen, die im "Großdeutschen Reich" lebten, fanden im Jahr 1941/42 den Tod im lettischen Riga. Das Riga-Komitee, gegründet im Jahr 2000, startet nun die vierte Gedenk- und Erinnerungsreise nach Riga.

Gräber- und Gedenkstätte Bikernieki in Riga
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadtarchiv Dortmund
Die lettische Hauptstadt Riga war 1941/42 für Zehntausende jüdischer Menschen aus dem "Großdeutschen Reich" die letzte Station einer Reise in den Tod. Riga zählt damit zu einem der ersten Orte des Massenmordes an Jüdinnen und Juden im Zweiten Weltkrieg. Auch von Dortmund aus ca. 500 Menschen nach Riga verschleppt und ermordet worden.
Stadt Dortmund war Gründungsmitglied
Erst nach dem Ende der Sowjetunion konnte sich für diese Opfer ein eigenes Gedenken entwickeln. Das Riga-Komitee, gegründet im Jahr 2000, arbeitet daran, den Toten ihre Namen zurückzugeben und einen würdigen Ort der Trauer und des Gedenkens zu schaffen. Die Stadt Dortmund gehört zu den Gründungsstädten des Riga-Komitees. Für die Stadt Dortmund reist Dr. Stefan Mühlhofer, Direktor des Stadtarchivs, Anfang Juli gemeinsam mit Kolleg*innen aus anderen Städten des europäischen Städtebundes an die Orte des Geschehens und gedenkt der Opfer der nationalsozialistischen Gräueltaten.
Besucht werden u.a. die Ruine der Großen Choral-Synagoge in Riga, die Überreste des ersten Konzentrationslagers in Lettland und die Gräber- und Gedenkstätte Bikernieki, wo eine neue Dauerausstellung über die Zeit der deutschen Besatzung des Baltikums und den Krieg im Osten eröffnet wird.
Zum Thema
Das Riga-Komitee wurde im Mai 2000 von 13 Städten und dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge gegründet. Es will an die Deportation und Verschleppung ihrer jüdischen Nachbar*innen über Riga in die Vernichtungslager nach Osteuropa erinnern. Heute gehören dem Riga-Komitee fast 70 Städte an. Weitere Beitritte sind für den September geplant.
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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