Tiefbauamt
Gleisausbau Brackeler Hellweg – Höhe von Lärmschutzwand wird verringert
Im Zusammenhang mit dem zweigleisigen Ausbau des Brackeler/Asselner Hellwegs wird die vorhandene Lärmschutzwand am Brackeler Hellweg zwischen Welschenacker und Hasenroth in ihrer Höhe um 2,50 Meter reduziert.
Dies hat folgenden Hintergrund: Bei der ursprünglichen Planung von Bauart und Form der Lärmschutzwand war der Gleisausbau noch nicht absehbar. Der neue, verringerte Gleisabstand wirkt sich jedoch ungünstig auf das Tragverhalten der Wand aus.
Das Tiefbauamt hat bereits die Prüfung und Bewertung der aktuellen Lärmsituation eingeleitet, um die notwendigen Grundlagen für das weitere Vorgehen zu schaffen.
Die Durchführung der Baumaßnahme ist für den Zeitraum zwischen dem 16. August und 2. Oktober 2022 geplant. Die Arbeiten sind vom Baufortschritt des bereits laufenden Ausbaus für das neue nördliche Gleis abhängig und müssen auf die zugehörigen Bauabläufe abgestimmt werden.
Abstimmung mit Umweltamt
Für die Arbeiten wird auch der Bewuchs der Lärmschutzwand im oberen Bereich im notwendigen Umfang entfernt. Der Bewuchs im unteren Bereich der Wand wird soweit wie möglich erhalten. Ebenso sind Rückschnitte an den Bäumen und Sträuchern entlang des Fußweges hinter der Lärmschutzwand erforderlich. Sämtliche Arbeiten erfolgen in enger Abstimmung mit dem Umweltamt und einer Begleitung durch einen externen Fachexperten, um die Belange des Natur- und Umweltschutzes bestmöglich zu wahren.
Der Fußweg hinter der Lärmschutzwand zwischen Welschenacker und Hasenroth wird für die Zeit der Bauausführung gesperrt. Die Umleitung für den Fußverkehr erfolgt über Balsterstraße und Hasenroth, die Zuwegung von Hasenroth zum Brackeler Hellweg ist von der Sperrung nicht betroffen.
Das Tiefbauamt und die ausführende Baufirma bitten um Verständnis für nicht vermeidbare Beeinträchtigungen während der Bauzeit.
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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