Entsorgung
Gebührenfreie Sperrmüllsammlung: Zweite Aktion findet am 27. August im Stadtbezirk Brackel statt
Seit August bietet die EDG gebührenfreie Sperrmüllsammlungen an. Die zweite Aktion findet am 27. August in Brackel statt. Doch welche Regelungen müssen beachtet werden und welche Gegenstände zählen zu Sperrmüll?
Nach der ersten gebührenfreien Sperrmüllsammlung im Stadtbezirk Scharnhorst hat die EDG eine gemischte Bilanz gezogen. In vielen Bereichen konnte die Sperrmüllsammlung wie geplant durchgeführt werden. Hier stellten die Anwohner*innen Sperrmüllgegenstände auf öffentliche Flächen, überwiegend Gehwege, sodass eine problemlose Verladung möglich war. Auf öffentlichen Flächen wurden jedoch auch Gegenstände bereitgestellt, die nicht zur Kategorie Sperrmüll zählen.
In Bereichen mit verdichteter Wohnbebauung wurden Sperrmüll wie auch Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, z. B. Bauschutt, Reifen, Elektro- Geräte, Textilien, Schadstoffe, Hausmüll, auf privaten Grundstücken abgelagert. Da die EDG Privatgelände aus Haftungsgründen nicht betreten darf, blieb der Abfall hier zunächst liegen. Der Abtransport dieser Abfälle erfolgte am Wochenanfang. Insgesamt wurden 500 Tonnen Sperrmüll und andere Abfälle eingesammelt.
Bitte Regeln beachten!
Die EDG bittet die Anwohner*innen eindringlich darum, bei der zweiten Aktion in Brackel am 27. August die Regelungen für die gebührenfreie Sperrmüllsammlung einzuhalten. Sie tragen damit wesentlich zu einem reibungslosen Ablauf bei.
Die Sperrmüllsammlung erfolgt in allen Stadtteilen des Stadtbezirks Brackel. Dabei handelt es sich um die Stadtteile Wambel, Brackel, Asseln und Wickede.
Wann muss der Sperrmüll bereitstehen?
Die Sperrmüllsammlung beginnt um 7:00 Uhr. Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag bis spätestens 7:00 Uhr bereitstehen. Später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen.
Wie muss der Sperrmüll bereitstehen?
- ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z. B. dem Gehweg
- für die EDG-Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen
- ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer; wenn nötig, gesichert
- gesondert von anderen Gegenständen, z. B. Fahrräder, Spielgeräten (Verwechslungsgefahr)
Welche Gegenstände werden abgeholt?
Beim Sperrmüll handelt es sich um sperrige Haushaltsgegenstände, die wegen ihrer Abmessungen nicht in die Grauen Tonnen (Restmülltonne) passen, in haushaltsüblichen Mengen anfallen und von Hand zu verladen sind.
Tipp: Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haushalt fest verbaut ist und bei einem Umzug nicht mitgenommen werden kann, ist kein Sperrmüll. Beispiele: Das Waschbecken ist kein Sperrmüll. Der Badezimmer-Spiegel ist Sperrmüll.
Was wird am Aktionstag nicht mitgenommen?
- Sperrmüll auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) wird aus Haftungsgründen nicht abgeholt.
- Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, werden am Aktionstag grundsätzlich nicht mitgenommen.
- Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig.
Der Vertrieb der EDG hatte in den vergangenen Tagen Kontakt zur Wohnungswirtschaft und das Angebot zur Abholung von Sperrmüll und sonstigen Gegenständen von deren privaten Flächen unterbreitet. Eine Wohnungsgesellschaft hat einen entsprechenden Auftrag erteilt.
Wie wird kontrolliert?
Nach der Aktion in Scharnhorst wurde gemeinsam mit dem Umwelt- und Ordnungsamt der Stadt Dortmund entschieden, in einwohnerstarken Wohnquartieren die Vor-Ort-Beratung und Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben zu intensivieren. Ziel ist es u. a., festzustellen, wo Sperrmüll und andere Gegenstände auf privatem Gelände abgestellt sind, welche Gegenstände, die nicht zur Kategorie Sperrmüll gehören, bereitstehen und wo schon frühzeitig herausgestellt wurde. Den Anwohner*innen soll nach Ansprache die Möglichkeit gegeben werden, für Abhilfe zu sorgen.
- Zusätzliche Aufklärungsarbeit leisten bei einem Infomobil-Einsatz am 25. August auf dem Wochenmarkt in Brackel neben den EDG-Kundenberater*innen die Mitarbeitenden des Ermittlungsdienstes Abfall (EDA) und Mitarbeiter*innen des Umweltamtes.
- Zwei EDA-Teams werden am 25. und 26. August jeweils in den Abendstunden den Stadtbezirk Brackel, insbesondere die Bereiche mit verdichteter Wohnbebauung bestreifen. Am Aktionstag sind zwei EDA-Teams ab 7:00 Uhr im Einsatz.
- Der Kommunale Ordnungsdienst wird mit einem Team der Spätschicht am 26. August sowie am Aktionstag mit einem Team jeweils in der Früh- und Spätschicht im Stadtbezirk Brackel aktiv sein.
- Die EDG-Außendienstmitarbeiter*innen kontrollieren im Stadtbezirk Brackel ab dem 24. August.
- 20 zusätzliche EDG-Mitarbeiter*innen werden am 26. August nachmittags und abends und am 27. August ab 6:00 Uhr in den Schwerpunktbereichen unterwegs sein, um aufzuklären und zu beraten.
Einsatz in Zahlen:
- Mitarbeiter: rund 150, davon 29 Teams mit Fahrern und Ladern für die Sammlung, Betriebsstätten, Einsatzleitung, Koordinatoren, Mitarbeiter des Ermittlungsdienstes Abfall, Bereitschaft
- Einsatzzeit: 7:00 bis 17:00 Uhr
- Fahrzeuge: 25 große Sammelfahrzeuge, 2 Kleinmüllwagen, 2 Kranfahrzeuge, Kolonnenwagen
Zum Sperrmüll gehören z. B.:
- Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchenschränke (ohne E-Geräte), Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestelle, Lattenroste, Spiegel
- Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, -korb, Kinderspielzeug (Bobbycar), Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre, Gartengeräte (nicht elektrisch), Bügelbrett, Terrassenstrahler (ohne Gasflasche), Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten
- Aquarium (ohne Technik)
- Kiste/Koffer (leer), Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt)
- Lampenschirm (groß, ohne Technik)
- Teppich (-fliesen, -läufer, gerollt/gebündelt), Linoleumboden, Laminat (gebündelt)
- Wandbild (groß), Kunstdruck, Ölgemälde o.ä., Leinwand
Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:
- Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
- Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
- Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
- Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
- Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
- Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren
- Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
- Müllsäcke
- Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
- Pappe, Kartonagen, Papier
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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