Friedensplatz altes Stadthaus

Nachrichtenportal

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Energie

Stadt schaltet Beleuchtung an Gebäuden und am Florianturm ab

Nachricht vom 01.09.2022

Die Stadt reagiert auf die Energie-Vorgaben des Bundes und schaltet ab Donnerstag, 1. September, an verschiedenen städtischen Gebäuden und Baudenkmälern die nächtliche Beleuchtung ab. Die Liste wurde auch aufgrund der Frage 'Was ist Kunst und was ist Beleuchtung?' erstellt.

Florian Turm orange

Auch am Florianturm wird ab dem 1. September das Licht abgeschaltet.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation / Roland Gorecki

Mit Blick auf die unmittelbare Gasmangellage wird auch die Stadt Energie sparen. Die Stadtspitze hatte bereits am Dienstag, 30. August, beschlossen, an verschiedenen städtischen Gebäuden die nächtliche Beleuchtung abzuschalten. Jetzt ist klar, welche Gebäude und Bauten, wie zum Beispiel der Florianturm im Westfalenpark, ab Donnerstag, 1. September, nachts im Dunkeln liegen. Grundsätzlich werden aber die Eingangsbereiche von Gebäuden aus Gründen der Verkehrssicherheit weiter beleuchtet.

Die Beleuchtung wird bei folgenden Gebäuden abgeschaltet:

  • Westfalenpark, Florianturm
  • Stadthaus, Fassade und Werbetafeln
  • Amtshaus Mengede, Fassade
  • Bezirksverw. Aplerbeck, Fassade
  • Alte Schmiede, Fassade
  • Baukunstarchiv NRW, Fassade
  • Haus Rodenberg, Fassade
  • Hauptfriedhof Uhrenturm, Fassade
  • U-Turm, nur Außenbeleuchtung
  • Theater, Fassade
  • MKK, Fassade
  • Naturmuseum, Fassade
  • Steinwache
  • Musikschule
  • Brauerei Museum
  • Adlerturm
  • Westfälisches Schulmuseum
  • Balou, Schriftzug
  • Stadt- und Landesbibliothek, Rotunde

Weitere Gebäude und Objekte werden noch überprüft, ob sie ebenfalls aufgrund Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung der Bundesregierung nicht mehr beleuchtet werden dürfen.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.